Berkersheimer Weg: Grundsanierung auf den Bereich der Fahrbahn beschränken
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
auf den Bereich der Fahrbahn beschränken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die M 138/12 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung mit dem Ziel zu überarbeiten, dass
- a)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg lediglich der Fahrbahnbereich grundsaniert wird,
- b)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg ein Tempo-30-Gebot angestrebt wird,
- c)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg auf Fahrbahnanhebungen im Bereich einmündender Querstraßen verzichtet wird,
- d)im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Fliederweg auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet und stattdessen die gegenwärtige Situation von Geh- und Fahrradweg grundsätzlich beibehalten wird,
- e)im Bereich vor der Albert-Schweizer-Schule Pkw-Stellplätze markiert werden,
- f)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg der zwischen Gehweg und Pkw-Stellplätzen liegende Radweg beibehalten wird,
- g)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg auf den Bau gegliederter Parkbuchten verzichtet wird, stattdessen werden auf der Fahrbahn Parkplätze lediglich durch Farbmarkierungen angelegt. Angesichts des auf den Grundstücken der Umgebung vorhandenen Baumbestandes wird auf die Pflanzung zusätzlicher Bäume verzichtet, so dass die bisherige Zahl an Stellplätzen in diesem Bereich weitestgehend erhalten werden kann.
- h)angesichts der desolaten Haushaltssituation die Vor- und Endplanung unter der strikten Maßgabe einer Minimierung der Realisierungskosten steht. Begründung: Zu
- a),
- b)und
- h)Der Ortsbeirat hat an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, abgesehen von der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße. Er fordert seit Jahren lediglich eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen erscheinen - nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage - als nicht zwingend erforderlich. Zu d und
- e)Würde der Schutzstreifen, der demnach im Bereich vor der Schule auch als Kurzhalteplatz für Pkw genutzt werden soll, in der vorgeplanten Weise umgesetzt, würde eine enormes Gefahrenpotential sowohl für Radfahrer als auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern generiert. Einerseits wären Radfahrer gezwungen, wegen haltender Kfz. auf die schmale Fahrbahn oder den Bürgersteig auszuweichen, andererseits wären Kinder und Jugendliche durch Kollisionen mit Radfahren gefährdet. Eine solche Vorplanung ist nicht zu akzeptieren und muss geändert werden. Das sehr begrenzte Parkplatzangebot für Besucher des sich auf dem Schulgelände befindenden Bürgertreffs macht es notwendig, die Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn im Bereich der Schule auch zukünftig zu erhalten. Hierzu sollten die Stellplätze farblich markiert werden. Die Anlage des vorgeplanten Schutzstreifens würde dem entgegenstehen. Der derzeit verfügbare Raum auf dem Gehweg/Radstreifen sollte aber bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern auch künftig für beide Personengruppen zumutbar sein. Zu
- c)
- f), und
- g)Im Sinne einer kostenoptimierten Planung sollte auf die Anhebung der Fahrbahnen im Bereich der Einmündungen von Querstraßen ebenso verzichtet werden wie auf die Anlage von gegliederten und durch Baumpflanzungen ergänzte Parkbuchten. Die einfache Markierung von Stellplätzen in diesem Bereich sollte ausreichend sein, zumal dadurch die Anzahl bislang vorhandenen Stellplätze annähernd erhalten werden könnte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Parkplatzsituation in den umliegenden Wohnstraßen bereits heute sehr angespannt ist.
Inhalt
Antrag vom 02.10.2012, NR 391
Betreff: Berkersheimer Weg: Grundsanierung auf den Bereich der Fahrbahn beschränken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die M 138/12 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung mit dem Ziel zu überarbeiten, dass
- a)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg lediglich der Fahrbahnbereich grundsaniert wird,
- b)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg ein Tempo-30-Gebot angestrebt wird,
- c)im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg auf Fahrbahnanhebungen im Bereich einmündender Querstraßen verzichtet wird,
- d)im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Fliederweg auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet und stattdessen die gegenwärtige Situation von Geh- und Fahrradweg grundsätzlich beibehalten wird,
- e)im Bereich vor der Albert-Schweizer-Schule Pkw-Stellplätze markiert werden,
- f)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg der zwischen Gehweg und Pkw-Stellplätzen liegende Radweg beibehalten wird,
- g)im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg auf den Bau gegliederter Parkbuchten verzichtet wird, stattdessen werden auf der Fahrbahn Parkplätze lediglich durch Farbmarkierungen angelegt. Angesichts des auf den Grundstücken der Umgebung vorhandenen Baumbestandes wird auf die Pflanzung zusätzlicher Bäume verzichtet, so dass die bisherige Zahl an Stellplätzen in diesem Bereich weitestgehend erhalten werden kann.
- h)angesichts der desolaten Haushaltssituation die Vor- und Endplanung unter der strikten Maßgabe einer Minimierung der Realisierungskosten steht. Begründung: Zu
- a),
- b)und
- h)Der Ortsbeirat hat an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, abgesehen von der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße. Er fordert seit Jahren lediglich eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen erscheinen - nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage - als nicht zwingend erforderlich. Zu d und
- e)Würde der Schutzstreifen, der demnach im Bereich vor der Schule auch als Kurzhalteplatz für Pkw genutzt werden soll, in der vorgeplanten Weise umgesetzt, würde eine enormes Gefahrenpotential sowohl für Radfahrer als auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern generiert. Einerseits wären Radfahrer gezwungen, wegen haltender Kfz. auf die schmale Fahrbahn oder den Bürgersteig auszuweichen, andererseits wären Kinder und Jugendliche durch Kollisionen mit Radfahren gefährdet. Eine solche Vorplanung ist nicht zu akzeptieren und muss geändert werden. Das sehr begrenzte Parkplatzangebot für Besucher des sich auf dem Schulgelände befindenden Bürgertreffs macht es notwendig, die Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn im Bereich der Schule auch zukünftig zu erhalten. Hierzu sollten die Stellplätze farblich markiert werden. Die Anlage des vorgeplanten Schutzstreifens würde dem entgegenstehen. Der derzeit verfügbare Raum auf dem Gehweg/Radstreifen sollte aber bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern auch künftig für beide Personengruppen zumutbar sein. Zu
- c)
- f), und
- g)Im Sinne einer kostenoptimierten Planung sollte auf die Anhebung der Fahrbahnen im Bereich der Einmündungen von Querstraßen ebenso verzichtet werden wie auf die Anlage von gegliederten und durch Baumpflanzungen ergänzte Parkbuchten. Die einfache Markierung von Stellplätzen in diesem Bereich sollte ausreichend sein, zumal dadurch die Anzahl bislang vorhandenen Stellplätze annähernd erhalten werden könnte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Parkplatzsituation in den umliegenden Wohnstraßen bereits heute sehr angespannt ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.06.2012, M 138 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.10.2012
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