Berkersheimer Weg: Grundsanierung auf den Bereich der Fahrbahn beschränken
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
auf den Bereich der Fahrbahn beschränken Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die M 138/12 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung mit dem Ziel zu überarbeiten, dass a) im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg lediglich der Fahrbahnbereich grundsaniert wird, b) im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg ein Tempo-30-Gebot angestrebt wird, c) im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße und Azaleenweg auf Fahrbahnanhebungen im Bereich einmündender Querstraßen verzichtet wird, d) im Bereich zwischen Homburger Landstraße und Fliederweg auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens verzichtet und stattdessen die gegenwärtige Situation von Geh- und Fahrradweg grundsätzlich beibehalten wird, e) im Bereich vor der Albert-Schweizer-Schule Pkw-Stellplätze markiert werden, f) im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg der zwischen Gehweg und Pkw-Stellplätzen liegende Radweg beibehalten wird, g) im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg auf den Bau gegliederter Parkbuchten verzichtet wird, stattdessen werden auf der Fahrbahn Parkplätze lediglich durch Farbmarkierungen angelegt. Angesichts des auf den Grundstücken der Umgebung vorhandenen Baumbestandes wird auf die Pflanzung zusätzlicher Bäume verzichtet, so dass die bisherige Zahl an Stellplätzen in diesem Bereich weitestgehend erhalten werden kann. h) angesichts der desolaten Haushaltssituation die Vor- und Endplanung unter der strikten Maßgabe einer Minimierung der Realisierungskosten steht. Begründung: Zu a), b) und h) Der Ortsbeirat hat an der bestehenden Form des Berkersheimer Weges keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, abgesehen von der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße. Er fordert seit Jahren lediglich eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine durchgängige Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen erscheinen - nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage - als nicht zwingend erforderlich. Zu d und e) Würde der Schutzstreifen, der demnach im Bereich vor der Schule auch als Kurzhalteplatz für Pkw genutzt werden soll, in der vorgeplanten Weise umgesetzt, würde eine enormes Gefahrenpotential sowohl für Radfahrer als auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern generiert. Einerseits wären Radfahrer gezwungen, wegen haltender Kfz. auf die schmale Fahrbahn oder den Bürgersteig auszuweichen, andererseits wären Kinder und Jugendliche durch Kollisionen mit Radfahren gefährdet. Eine solche Vorplanung ist nicht zu akzeptieren und muss geändert werden. Das sehr begrenzte Parkplatzangebot für Besucher des sich auf dem Schulgelände befindenden Bürgertreffs macht es notwendig, die Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn im Bereich der Schule auch zukünftig zu erhalten. Hierzu sollten die Stellplätze farblich markiert werden. Die Anlage des vorgeplanten Schutzstreifens würde dem entgegenstehen. Der derzeit verfügbare Raum auf dem Gehweg/Radstreifen sollte aber bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern auch künftig für beide Personengruppen zumutbar sein. Zu c) f), und g) Im Sinne einer kostenoptimierten Planung sollte auf die Anhebung der Fahrbahnen im Bereich der Einmündungen von Querstraßen ebenso verzichtet werden wie auf die Anlage von gegliederten und durch Baumpflanzungen ergänzte Parkbuchten. Die einfache Markierung von Stellplätzen in diesem Bereich sollte ausreichend sein, zumal dadurch die Anzahl bislang vorhandenen Stellplätze annähernd erhalten werden könnte. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Parkplatzsituation in den umliegenden Wohnstraßen bereits heute sehr angespannt ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.10.2012, NR 391 Betreff: Berkersheimer Weg: Grundsanierung
auf den Bereich der Fahrbahn beschränken Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die M 138/12 wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung mit
dem Ziel zu überarbeiten, dass a) im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße
und Azaleenweg lediglich der Fahrbahnbereich grundsaniert wird, b) im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße
und Azaleenweg ein Tempo-30-Gebot angestrebt wird, c) im gesamten Bereich zwischen Homburger Landstraße
und Azaleenweg auf Fahrbahnanhebungen im Bereich einmündender Querstraßen
verzichtet wird,
d) im Bereich zwischen Homburger
Landstraße und Fliederweg auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens
verzichtet und stattdessen die gegenwärtige Situation von Geh- und Fahrradweg
grundsätzlich beibehalten wird, e) im Bereich vor der Albert-Schweizer-Schule
Pkw-Stellplätze markiert werden, f) im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg der
zwischen Gehweg und Pkw-Stellplätzen liegende Radweg beibehalten wird, g) im Bereich zwischen Fliederweg und Azaleenweg auf
den Bau gegliederter Parkbuchten verzichtet wird, stattdessen werden auf der
Fahrbahn Parkplätze lediglich durch Farbmarkierungen angelegt. Angesichts des
auf den Grundstücken der Umgebung vorhandenen Baumbestandes wird auf die
Pflanzung zusätzlicher Bäume verzichtet, so dass die bisherige Zahl an
Stellplätzen in diesem Bereich weitestgehend erhalten werden kann.
h) angesichts der desolaten Haushaltssituation die
Vor- und Endplanung unter der strikten Maßgabe einer Minimierung der
Realisierungskosten steht. Begründung: Zu a), b) und h) Der Ortsbeirat hat an der bestehenden Form des
Berkersheimer Weges keine grundsätzlichen Bedenken angemeldet, abgesehen von
der nicht zweckgerechten Abbiegeinsel an der Homburger Landstraße. Er fordert
seit Jahren lediglich eine grundlegende Sanierung des Fahrbahnbelages und eine
durchgängige Tempo 30-Regelung. Darüber hinaus gehende Maßnahmen erscheinen -
nicht zuletzt angesichts der Haushaltslage - als nicht zwingend
erforderlich. Zu d und e) Würde der Schutzstreifen, der demnach im Bereich vor
der Schule auch als Kurzhalteplatz für Pkw genutzt werden soll, in der
vorgeplanten Weise umgesetzt, würde eine enormes Gefahrenpotential sowohl für
Radfahrer als auch für Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern generiert.
Einerseits wären Radfahrer gezwungen, wegen haltender Kfz. auf die schmale
Fahrbahn oder den Bürgersteig auszuweichen, andererseits wären Kinder und
Jugendliche durch Kollisionen mit Radfahren gefährdet. Eine solche Vorplanung
ist nicht zu akzeptieren und muss geändert werden. Das sehr begrenzte Parkplatzangebot für Besucher des
sich auf dem Schulgelände befindenden Bürgertreffs macht es notwendig, die
Möglichkeit des Parkens auf der Fahrbahn im Bereich der Schule auch zukünftig
zu erhalten. Hierzu sollten die Stellplätze farblich markiert werden. Die
Anlage des vorgeplanten Schutzstreifens würde dem entgegenstehen. Der derzeit
verfügbare Raum auf dem Gehweg/Radstreifen sollte aber bei entsprechender
gegenseitiger Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern auch künftig für
beide Personengruppen zumutbar sein. Zu c) f), und g) Im Sinne einer kostenoptimierten
Planung sollte auf die Anhebung der Fahrbahnen im Bereich der Einmündungen von
Querstraßen ebenso verzichtet werden wie auf die Anlage von gegliederten und
durch Baumpflanzungen ergänzte Parkbuchten. Die einfache Markierung von
Stellplätzen in diesem Bereich sollte ausreichend sein, zumal dadurch die
Anzahl bislang vorhandenen Stellplätze annähernd erhalten werden könnte.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Parkplatzsituation in den umliegenden
Wohnstraßen bereits heute sehr angespannt ist. Antragsteller:
FDP
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Annette
Rinn Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.06.2012, M 138
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 02.10.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 138
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
364 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR
391 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD,
LINKE., FDP, Piraten und RÖMER zu 2.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
zu 3.
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.10.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 138 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR
364 zugestimmt.
2. Der Vorlage NR 364 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR
391 wird abgelehnt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und
RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung)
zu 2.
CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und
FDP (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3.
Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und Piraten gegen FDP und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. a), d), e), g)
zweiter Satz und h): CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP, FREIE
WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2. b), c), f) und g) erster Satz:
CDU, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (=
Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
ÖkoLinX-ARL (M 138 und NR 391 = Ablehnung, NR 364 = Prüfung und
Berichterstattung) NPD (M 138 = Annahme im Rahmen NR 364, NR 364 =
Annahme) REP (M 138 und NR 364 = Annahme, NR 391 = Ablehnung)
15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012, TO II, TOP 16 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 138 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR
364 zugestimmt.
2. Der Vorlage NR 364 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR
391 wird abgelehnt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD,
RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu
2. CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und
REP gegen SPD und FDP (= Ablehnung) sowie RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung
und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU,
GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP und
RÖMER (= Annahme) Ziffer 2. a), d), e), g) zweiter Satz und h): CDU,
GRÜNE, SPD, LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme) Ziffer 2. b), c), f) und g) erster Satz: CDU, GRÜNE,
LINKE., Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
(= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2203, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012 Aktenzeichen: 66 0