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Rad-/Fußweg Eckenheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1365 entstanden aus Vorlage: OF 804/10 vom 10.05.2015 Betreff: Rad-/Fußweg Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob den Anwohnerinnen und Anwohnern der Feuerwehrstraße die Benutzung der in den Stellungnahmen ST 658, ST 575 und ST 359 erwähnten barrierefreien Wegverbindung von der Feuerwehrstraße zum alten Ortskern Eckenheims bis zur Umsetzung der Maßnahme "Grünzug Feldscheidenstraße" und auch während der Bauarbeiten im nördlichen Gibbs-Gelände weiterhin ermöglicht werden kann. Begründung: In den (nahezu wortgleichen) aufgeführten Stellungnahmen des Magistrats steht jeweils der Satz : "Mit den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln wurde eine barrierefreie Wegverbindung gebaut." Dabei handelt es sich offenbar um den bis zum Beginn der Bauarbeiten im nördlichen Gibbs-Gelände Mitte April bestehenden Rad-und Fußweg, der für die Anwohnerinnen und Anwohner der Feuerwehrstraße die wichtigste Verbindung nach Eckenheim bedeutet, ohne das Auto benutzen zu müssen. Die meisten Anwohnerinnen und Anwohner der Feuerwehrstraße nutzen diesen Weg täglich, um z. B. Kinder in die Eckenheimer Kindergärten oder Grundschule zu bringen. Auch die beiden Kirchen des Stadtteils werden über diese Verbindung zu Fuß am schnellsten erreicht. Seit dem Beginn der Bauarbeiten ist dieser Weg für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr passierbar. Dadurch werden sie gezwungen, entweder große Umwege in Kauf zu nehmen oder auf das Auto umzusteigen. Das ist weder im Sinn der Betroffenen noch der Allgemeinheit. Die im Ortsbild Eckenheims ohnehin schon recht isolierte Feuerwehrstraße verliert ohne die Verbindung noch stärker den Bezug zum eigenen Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1221 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 65 Aktenzeichen: 67 0