Rad-/Fußweg Eckenheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1365
entstanden aus Vorlage:
OF 804/10 vom
10.05.2015 Betreff: Rad-/Fußweg Eckenheim
Der Magistrat wird um
Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob den Anwohnerinnen und Anwohnern der
Feuerwehrstraße die Benutzung der in den Stellungnahmen ST 658, ST 575 und ST
359 erwähnten barrierefreien Wegverbindung von der Feuerwehrstraße zum alten
Ortskern Eckenheims bis zur Umsetzung der Maßnahme "Grünzug Feldscheidenstraße"
und auch während der Bauarbeiten im nördlichen Gibbs-Gelände weiterhin
ermöglicht werden kann. Begründung: In den (nahezu wortgleichen) aufgeführten
Stellungnahmen des Magistrats steht jeweils der Satz : "Mit den bisher zur
Verfügung stehenden Mitteln wurde eine barrierefreie Wegverbindung gebaut."
Dabei handelt es sich offenbar um den bis zum Beginn der Bauarbeiten im
nördlichen Gibbs-Gelände Mitte April bestehenden Rad-und Fußweg, der für die
Anwohnerinnen und Anwohner der Feuerwehrstraße die wichtigste Verbindung nach
Eckenheim bedeutet, ohne das Auto benutzen zu müssen. Die meisten Anwohnerinnen
und Anwohner der Feuerwehrstraße nutzen diesen Weg täglich, um z. B. Kinder in
die Eckenheimer Kindergärten oder Grundschule zu bringen. Auch die beiden
Kirchen des Stadtteils werden über diese Verbindung zu Fuß am schnellsten
erreicht. Seit dem Beginn der Bauarbeiten ist dieser Weg für die Anwohnerinnen
und Anwohner nicht mehr passierbar. Dadurch werden sie gezwungen, entweder
große Umwege in Kauf zu nehmen oder auf das Auto umzusteigen. Das ist weder im
Sinn der Betroffenen noch der Allgemeinheit. Die im Ortsbild Eckenheims ohnehin
schon recht isolierte Feuerwehrstraße verliert ohne die Verbindung noch stärker
den Bezug zum eigenen Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.08.2015, ST 1221
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 65
Aktenzeichen: 67 0