Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und Fahrradweges
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST
1037
Betreff: Feuerwehrstraße -
Sperrung des Fuß- und Fahrradweges Die Sperrung des Weges wurde von
der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum
Gesellschaft mbH (BKRZ) als Eigentümerin der Flächen durchgeführt. Dies wurde
notwendig um die Bautätigkeit für die KiTa Feuerwehrstraße störungsfrei
durchzuführen. Der angedachte Durchgang für Fußgänger und Radfahrer konnte
aufgrund des schweren Bauverkehrs und der damit einhergehenden möglichen
Gefährdung von Bürgern nicht gewährleistet werden. Die hochbauliche Maßnahme ist Ende
August 2016 abgeschlossen, im Anschluss beginnt die Erstellung der
Außenanlagen. Eine dauerhafte Sperrung des Weges wird hierfür nicht benötigt.
Im Bedarfsfall (z. B. Anlieferung von Materialien) muss jedoch eine kurzzeitige
temporäre Sperrung vorgenommen werden. Die Erstellung der Außenanlagen der KiTa
ist für Ende August bis Ende November 2016 terminiert. Die BKRZ teilt mit, dass für den
geplanten Bau des Katastrophenschutzlagers die Sperrung des Weges ebenfalls
nicht erforderlich ist. Auch hier ist lediglich mit kurzfristigen Sperrungen zu
rechnen. Die
Sperrung des Weges wird somit spätestens Ende August 2016 aufgehoben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 65