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Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und Fahrradweges

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1037 Betreff: Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und Fahrradweges Die Sperrung des Weges wurde von der Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Gesellschaft mbH (BKRZ) als Eigentümerin der Flächen durchgeführt. Dies wurde notwendig um die Bautätigkeit für die KiTa Feuerwehrstraße störungsfrei durchzuführen. Der angedachte Durchgang für Fußgänger und Radfahrer konnte aufgrund des schweren Bauverkehrs und der damit einhergehenden möglichen Gefährdung von Bürgern nicht gewährleistet werden. Die hochbauliche Maßnahme ist Ende August 2016 abgeschlossen, im Anschluss beginnt die Erstellung der Außenanlagen. Eine dauerhafte Sperrung des Weges wird hierfür nicht benötigt. Im Bedarfsfall (z. B. Anlieferung von Materialien) muss jedoch eine kurzzeitige temporäre Sperrung vorgenommen werden. Die Erstellung der Außenanlagen der KiTa ist für Ende August bis Ende November 2016 terminiert. Die BKRZ teilt mit, dass für den geplanten Bau des Katastrophenschutzlagers die Sperrung des Weges ebenfalls nicht erforderlich ist. Auch hier ist lediglich mit kurzfristigen Sperrungen zu rechnen. Die Sperrung des Weges wird somit spätestens Ende August 2016 aufgehoben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 65

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