Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und Fahrradweges
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM
65 entstanden aus
Vorlage: OF 9/10 vom 14.04.2016
Betreff: Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und
Fahrradweges Vorgang: V 1365/15 OBR 10; ST 1221/15 Der Magistrat wird aufgefordert, sich ohne Wenn und
Aber an seine Stellungnahme vom 24.08.2015, ST 1221, zu halten. Diese besagt:
"Zwischen November 2015 und Ende Juni 2016 ist durch den Neubau der
Kindertagesstätte an der Feuerwehrstraße erneut mit Einschränkungen zu rechnen.
Der Magistrat beabsichtigt jedoch, während der gesamten
Bauzeit einen Durchgang (zur Gederner Straße und dem alten Ortskern Eckenheim)
freizuhalten." Begründung: Wenn die Informationen der betroffenen Bürger
zutreffen, dass aufgrund neuer Entwicklungen (Katastrophenschutzzentrum) der
Fußweg für sehr lange Zeit gesperrt bleibt, hält der Ortsbeirat das für eine
falsche Entscheidung. Wenn man vergleicht, welche teilweise erheblichen Kosten
bei Straßenbaumaßnahmen für die Umleitung des Autoverkehrs anfallen, würde der
Ortsbeirat unter den vorliegenden Bedingungen für eine umgehende provisorische
Fußgänger- und Radwegumleitung plädieren, zumal nach Beobachtung des
Ortsbeirates Lösungen möglich sind. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet
Kinder für dieses Planungsproblem haften sollen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.05.2015, V
1365
Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1221
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.08.2016, ST 1037
Aktenzeichen: 67 0