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Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und Fahrradweges

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 65 entstanden aus Vorlage: OF 9/10 vom 14.04.2016 Betreff: Feuerwehrstraße - Sperrung des Fuß- und Fahrradweges Vorgang: V 1365/15 OBR 10; ST 1221/15 Der Magistrat wird aufgefordert, sich ohne Wenn und Aber an seine Stellungnahme vom 24.08.2015, ST 1221, zu halten. Diese besagt: "Zwischen November 2015 und Ende Juni 2016 ist durch den Neubau der Kindertagesstätte an der Feuerwehrstraße erneut mit Einschränkungen zu rechnen. Der Magistrat beabsichtigt jedoch, während der gesamten Bauzeit einen Durchgang (zur Gederner Straße und dem alten Ortskern Eckenheim) freizuhalten." Begründung: Wenn die Informationen der betroffenen Bürger zutreffen, dass aufgrund neuer Entwicklungen (Katastrophenschutzzentrum) der Fußweg für sehr lange Zeit gesperrt bleibt, hält der Ortsbeirat das für eine falsche Entscheidung. Wenn man vergleicht, welche teilweise erheblichen Kosten bei Straßenbaumaßnahmen für die Umleitung des Autoverkehrs anfallen, würde der Ortsbeirat unter den vorliegenden Bedingungen für eine umgehende provisorische Fußgänger- und Radwegumleitung plädieren, zumal nach Beobachtung des Ortsbeirates Lösungen möglich sind. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet Kinder für dieses Planungsproblem haften sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1221 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1037 Aktenzeichen: 67 0