Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
Vorlagentyp: V
Begründung
zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz Am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung".
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.05.2019, V 1249
entstanden aus Vorlage:
OF 757/10 vom
23.04.2019 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz
zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Laut Auskunft des Grünflächenamts
wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz Am Ulmenrück zwischen
Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme
der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der
S-Bahnstrecke eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen
muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der
Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende
Fragen zu beantworten: 1. Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit
in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? 2. Was ist unter einer vertraglichen Genehmigung zu
verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange
sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für
die Eingriffe sind vereinbart? 3. Ergänzt ein solcher Vertrag den
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke? 4. Wird ein solcher Weg an den Radweg
des Niddaufers angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch
auf diesem z u rechnen, wovon bisher nie die Rede war und
was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? 5. Wäre eine solche Ausnahmenutzung
des Radwegs am Niddaufer dann auch mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag
genehmigt? 6. Wieso
wurde/wird der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist
völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1681
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0