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Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim

Vorlagentyp: V

Begründung

zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz Am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung".

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.05.2019, V 1249 entstanden aus Vorlage: OF 757/10 vom 23.04.2019 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz Am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? 2. Was ist unter einer vertraglichen Genehmigung zu verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe sind vereinbart? 3. Ergänzt ein solcher Vertrag den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke? 4. Wird ein solcher Weg an den Radweg des Niddaufers angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch auf diesem z u rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? 5. Wäre eine solche Ausnahmenutzung des Radwegs am Niddaufer dann auch mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag genehmigt? 6. Wieso wurde/wird der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1681 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0