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Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1681 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Zu 1. Das Vogelschutzgehölz "Am Ulmenrück" liegt im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" in der Schutzzone II. Für die Maßnahme liegt eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. Im Bescheid sind Auflagen formuliert, die den Schutz der Fauna und Flora im größtmöglichen Umfang sicherstellen. Die Rückschnittarbeiten wurden auf den unbedingt notwendigen Arbeitsbereich eingeschränkt und außerhalb der Brutzeit im Herbst/Winter 2018/19 durchgeführt. Zum Schutz der Brutvögel wurde darüber hinaus ein Bauzaun mit Sichtschutz aufgestellt. Zu 2. Die Sicherung der Entleerungsleitung im Landschaftsschutzgebiet gilt als Eingriff in die Natur und Landschaft und benötigt eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Landschaftsschutzverordnung (LSVO). Nachdem die Untere Naturschutzbehörde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens festgestellt hat, hat das Grünflächenamt als Grundstückseigner der Baufeldfreimachung zugestimmt. Wenn die Baumaßnahme beendet ist, wird die Baustraße rückgebaut und das Vogelschutzgehölz mit heimischen Baum- und Straucharten sowie einer naturnahen Grünlandeinsaat wiederhergestellt. Zu 3. Die Sicherung der Entleerungsleitung ist nicht Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses für den viergleisigen Ausbau der S6. Die Hessenwasser GmbH muss für dieses Vorhaben eigenständige Genehmigungen einholen. Zu 4. Dem Magistrat liegen keine Informationen über einen Anschluss des Weges in Verlängerung der Straße "Am Ulmenrück" an den Nidda-Uferweg im Bereich Frankfurter Berg vor. Zu 5. Der Hessenwasser GmbH liegt eine temporäre verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) vor. Es ist demnach erlaubt, die Zufahrt von der Homburger Landstraße aus über einen Wirtschaftsweg parallel der Nidda sowie ein zirka 250 Meter langes Stück des Nidda-Uferweges zu deren Baustelle nördlich der DB-Strecke zu nutzen. Diese VRAO gilt aktuell für den Zeitraum vom 1.04.-31.12.2019. Zu 6. Die Informationspflicht liegt beim Vorhabenträger, in diesem Fall der Hessenwasser GmbH. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.05.2019, V 1249

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