Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST
1681 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das
Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
Zu 1.
Das Vogelschutzgehölz
"Am Ulmenrück" liegt im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der
Stadt Frankfurt am Main" in der Schutzzone II. Für die Maßnahme liegt eine
landschaftsschutzrechtliche Genehmigung vor. Im Bescheid sind Auflagen
formuliert, die den Schutz der Fauna und Flora im größtmöglichen Umfang
sicherstellen. Die Rückschnittarbeiten wurden auf den unbedingt notwendigen
Arbeitsbereich eingeschränkt und außerhalb der Brutzeit im Herbst/Winter
2018/19 durchgeführt. Zum Schutz der Brutvögel wurde darüber hinaus ein Bauzaun
mit Sichtschutz aufgestellt. Zu 2. Die Sicherung der Entleerungsleitung im
Landschaftsschutzgebiet gilt als Eingriff in die Natur und Landschaft und
benötigt eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde beim Umweltamt gemäß
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Landschaftsschutzverordnung (LSVO).
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit
des Vorhabens festgestellt hat, hat das Grünflächenamt als Grundstückseigner
der Baufeldfreimachung zugestimmt. Wenn die Baumaßnahme beendet ist, wird die Baustraße
rückgebaut und das Vogelschutzgehölz mit heimischen Baum- und Straucharten
sowie einer naturnahen Grünlandeinsaat wiederhergestellt. Zu 3. Die Sicherung der Entleerungsleitung ist nicht
Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses für den viergleisigen Ausbau der
S6. Die Hessenwasser GmbH muss für dieses Vorhaben eigenständige Genehmigungen
einholen. Zu 4. Dem Magistrat liegen keine Informationen über einen
Anschluss des Weges in Verlängerung der Straße "Am Ulmenrück" an den
Nidda-Uferweg im Bereich Frankfurter Berg vor. Zu 5. Der Hessenwasser GmbH liegt eine temporäre
verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) vor. Es ist demnach erlaubt, die Zufahrt
von der Homburger Landstraße aus über einen Wirtschaftsweg parallel der Nidda
sowie ein zirka 250 Meter langes Stück des Nidda-Uferweges zu deren Baustelle
nördlich der DB-Strecke zu nutzen. Diese VRAO gilt aktuell für den Zeitraum vom
1.04.-31.12.2019.
Zu 6. Die Informationspflicht liegt beim Vorhabenträger, in
diesem Fall der Hessenwasser GmbH. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.05.2019, V
1249