Gänsefraßschäden der Oberräder Gärtnerbetriebe
Fragen an den Magistrat
- Sieht der Magistrat eine Rechtsgrundlage für Entschädigungs-/Ausgleichszahlungen an Oberräder Gärtner für Schäden, die Nil- und Kanadagänse auf den Feldern der Oberräder Gärtnerbetriebe anrichten?
- Gegen wen würden sich diese Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche richten, falls der Magistrat die Frage zu 1. bejaht?
- Gäbe es eine Möglichkeit, durch die Erlaubnis der Bejagung der Nil- und Kanadagänse etwaige bestehende Entschädigungs-/Ausgleichsansprüche der Gärtnerbetriebe zu vermeiden?
Kontext
Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nil- und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben. Beispielhaft ist hier ein Fall aus Niedersachsen. Mit Beschluss des Innenministeriums vom 31.07.2017 war das Land Niedersachsen dazu verpflichtet worden, eine Entschädigung an Landwirte zu zahlen, welche Schäden auf ihren Weideflächen, durch unter Naturschutz stehende Wildgänse, erlitten hatten. Dagegen hatte das Land Niedersachsen, vertreten durch das niedersächsische Umweltministerium, Klage erhoben. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Urteil vom 13.03.2024 (Az.: 5 A 6823/17) die Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Entschädigungsfestsetzungsbeschluss des niedersächsischen Innenministeriums abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hielt die Klage bereits für unzulässig, da es sich um einen unzulässigen "In-sich-Prozess" handelt. Da das Verwaltungsgericht die Klage bereits aus prozessualen Gründen abgewiesen hat, wurde im Urteil nicht dazu Stellung genommen, ob der Entschädigungsfestsetzungsbeschluss in der Sache materiellrechtlich richtig war. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist rechtskräftig, da das Land Niedersachsen seine beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegte Berufung mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen hat. Folge ist, dass der betroffene Landwirt nunmehr 75.000 Euro an Entschädigungszahlungen erhält. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch für die Oberräder Gärtner die Frage nach möglichen Entschädigungszahlungen. Der Magistrat soll eine Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Sinne der oben gestellten Fragen abgeben.
Begründung
Die Oberräder Gärtner haben sich wiederholt über Schäden beschwert, die Nil- und Kanadagänse auf ihren Gemüsefeldern anrichten. Aus anderen Bundesländern sind nunmehr Fälle bekannt, in denen Landwirte Ausgleichszahlungen für Schäden, die Wildgänse auf ihren Flächen anrichten, erhalten haben.