E-Scooter in Nieder-Erlenbach
Stellungnahme des Magistrats
Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten unter anderem Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die Anzahl der E-Scooter in verschiedenen Stadtbereichen. Wie auch in anderen Stellungnahmen erörtert (zum Beispiel STE 293/2025), hat die Stadt darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen bis zu 1000 Standorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist jedoch vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen herum ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein Sperrradius von 100 Metern vorgesehen, in welchem Fahrten nicht beendet werden können. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese auch in Nieder-Erlenbach entstehen wird, muss noch abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. Als kurzfristige Reaktion auf die Anregung des Ortsbeirates wurden alle vier in Frankfurt tätigen E-Scooter-Anbieter über den Wunsch zur Ausweitung des Angebots in Nieder-Erlenbach informiert und darum gebeten, eine Erweiterung ihres Bediengebietes zu prüfen. Der Magistrat bittet jedoch zu beachten, dass die Anbieter eigenwirtschaftlich agieren und er auf die konkrete Gebietsabdeckung keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann.