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Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen

Vorlagentyp: V

Begründung

Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6-Strecke im Bereich Eschersheim stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in dem o. g. Bereich barrierefrei bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehhilfen u. Ä. nutzen zu können. Mit dem Wegfall der planfestgestellten Unterführung am Lachweg ist die Möglichkeit einer barrierefreien Querung an dieser Stelle entfallen, für die es keinen adäquaten Ersatz gibt. Die avisierte Prüfung einer alternativen barrierefreien Querung lässt auf sich warten. Jüngst erhielt der Ortsbeirat gar die Auskunft, dass für eine Prüfung derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Da die trennende Wirkung für den Stadtteil erheblich ist, wird um eine höhere Priorisierung dieses Themas gebeten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1222 entstanden aus Vorlage: OF 1050/9 vom 09.06.2025 Betreff: Barrierefreie Übergänge an der S6-Strecke in Eschersheim herstellen Vorgang: OM 1256/21 OBR 9; ST 2651/22; V 566/22 OBR 9; ST 803/23; ST2220/23 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit einer barrierefreien Nachrüstung der Überwege über die S6-Bahnlinie in Eschersheim (ehemal. Batschkapp & Am Grünen Graben) zu rechnen ist. Begründung: Nach der weitgehenden Beendigung des Ausbaus der S6-Strecke im Bereich Eschersheim stellt sich noch einmal die Frage, wann es möglich sein wird, die Strecke in dem o. g. Bereich barrierefrei bzw. adäquat auch mit Kinderwagen, Gehhilfen u. Ä. nutzen zu können. Mit dem Wegfall der planfestgestellten Unterführung am Lachweg ist die Möglichkeit einer barrierefreien Querung an dieser Stelle entfallen, für die es keinen adäquaten Ersatz gibt. Die avisierte Prüfung einer alternativen barrierefreien Querung lässt auf sich warten. Jüngst erhielt der Ortsbeirat gar die Auskunft, dass für eine Prüfung derzeit keine Kapazitäten zur Verfügung stünden. Da die trennende Wirkung für den Stadtteil erheblich ist, wird um eine höhere Priorisierung dieses Themas gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2651 Auskunftsersuchen vom 08.12.2022, V 566 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2220 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1862 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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