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Parkraumüberwachung

Vorlagentyp: NR FRAKTION

Begründung

Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 22.08.2019 und 09.12.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein zeitnah tragfähiges Konzept hinsichtlich der Personalsituation bei der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs vorzulegen. Begründung: Auf die Frage F 1840 aus der 30. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019 teilte das Verkehrsdezernat mit, dass im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs derzeit 115 Planstellen für städtische Bedienstete vorgesehen sind, von denen nur 76 besetzt sind. Grund hierfür seien die "im Ballungsraum nicht wettbewerbsfähigen Tarife" (Zitat Verkehrsdezernat). Hinzu kommen 45 Leiharbeitnehmer*innen. Durch das Aufstocken durch LeiharbeitnehmerInnen kann die Städtische Verkehrspolizei den Planansatz bei den Stellen derzeit ausfüllen. Jedoch zeigen die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Aussagen der städtischen Bediensteten - unter anderem in der FAZ vom 10.04.2019 -, dass die Verkehrsüberwachung zu wenige MitarbeiterInnen habe und nur noch auf Situationen reagieren könne, jedoch kein Regelbetrieb möglich sei. Darüber hinaus würden viele KollegInnen nach absolvierter Ausbildung zu anderen Kommunen abwandern, die ein höheres Gehalt anböten. Durch Verkehrsregelung, Betreuung von Großveranstaltungen, Baustellen- und Gefahrgutkontrollen und Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen erweitert sich das Aufgabengebiet der Bediensteten nochmals. Darüber hinaus wird ab Herbst im Stadtteil Bornheim ein Parkraumbewirtschaftungskonzept pilotiert, mit der ausschließlichen gebührenpflichtigen Nutzungsberechtigung im Rahmen des Anwohnerparkens, welches zu einer erfolgreichen Umsetzung eine konsequente Überwachung benötigt und damit einen entsprechend erhöhten Personalbedarf mit sich bringt. Dieses Konzept soll mittelfristig flächendeckend in Frankfurt umgesetzt werden. Eine vorausschauende Personalplanung ist insofern angebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierbei noch geplant und vorausschauend eine Entwicklung angestoßen werden, von der die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt in hohem Maße profitieren werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2019, NR 811 Betreff: Parkraumüberwachung Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 22.08.2019 und 09.12.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein zeitnah tragfähiges Konzept hinsichtlich der Personalsituation bei der Städtischen Verkehrspolizei des Straßenverkehrsamtes im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs vorzulegen. Begründung: Auf die Frage F 1840 aus der 30. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019 teilte das Verkehrsdezernat mit, dass im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs derzeit 115 Planstellen für städtische Bedienstete vorgesehen sind, von denen nur 76 besetzt sind. Grund hierfür seien die "im Ballungsraum nicht wettbewerbsfähigen Tarife" (Zitat Verkehrsdezernat). Hinzu kommen 45 Leiharbeitnehmer*innen. Durch das Aufstocken durch LeiharbeitnehmerInnen kann die Städtische Verkehrspolizei den Planansatz bei den Stellen derzeit ausfüllen. Jedoch zeigen die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger sowie öffentliche Aussagen der städtischen Bediensteten - unter anderem in der FAZ vom 10.04.2019 -, dass die Verkehrsüberwachung zu wenige MitarbeiterInnen habe und nur noch auf Situationen reagieren könne, jedoch kein Regelbetrieb möglich sei. Darüber hinaus würden viele KollegInnen nach absolvierter Ausbildung zu anderen Kommunen abwandern, die ein höheres Gehalt anböten. Durch Verkehrsregelung, Betreuung von Großveranstaltungen, Baustellen- und Gefahrgutkontrollen und Verkehrserziehung in Kindergärten und Schulen erweitert sich das Aufgabengebiet der Bediensteten nochmals. Darüber hinaus wird ab Herbst im Stadtteil Bornheim ein Parkraumbewirtschaftungskonzept pilotiert, mit der ausschließlichen gebührenpflichtigen Nutzungsberechtigung im Rahmen des Anwohnerparkens, welches zu einer erfolgreichen Umsetzung eine konsequente Überwachung benötigt und damit einen entsprechend erhöhten Personalbedarf mit sich bringt. Dieses Konzept soll mittelfristig flächendeckend in Frankfurt umgesetzt werden. Eine vorausschauende Personalplanung ist insofern angebracht. Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierbei noch geplant und vorausschauend eine Entwicklung angestoßen werden, von der die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt in hohem Maße profitieren werden. Antragsteller: FRAKTION Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Thomas Schmitt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 28.03.2019, F 1840 Bericht des Magistrats vom 03.04.2020, B 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 811 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 811 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 811 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3924, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.05.2019 § 4585, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 § 5114, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 Aktenzeichen: 32 1