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Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1160 entstanden aus Vorlage: OF 743/2 vom 30.01.2019 Betreff: Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wann wurde die Nutzung des Rebstockparkes für das Wireless Festival Germany 2019 am 05./06.07.2019 genehmigt? 2. Welche Vergütung wurde mit dem Veranstalter für die Geländenutzung vereinbart? 3. Welche Auflagen wurden für die Veranstaltung erteilt, insbesondere im Hinblick auf die maximale Anzahl an Teilnehmern, den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie darauf die Störungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten? Welche Maßnahmen werden getroffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen? 4. Wie sehen die Pläne zur Besucherführung inklusive An- und Abfahrgelegenheiten aus? 5. Werden die Anwohnerinnen und Anwohner noch über die Veranstaltung und die zu erwartenden Beeinträchtigungen informiert? Falls ja, wann? 6. In welchem Umfang werden Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt erwartet? Welche Vereinbarungen wurden mit dem Veranstalter bezüglich der Beseitigung der Schäden getroffen, insbesondere auch für erst später erkennbare Schäden? 7. Wurden mit dem Veranstalter alternative Austragungsorte in Frankfurt besprochen? Welche waren das ggf. und warum ist die Wahl auf den Rebstockpark gefallen? 8. Bis zu welcher Teilnehmeranzahl werden Veranstaltungen im Rebstockpark für genehmigungsfähig erachtet? 9. Warum erfuhr der Ortsbeirat 2 von den Plänen erst, als ihn eine Anwohnerin darauf aufmerksam machte? Begründung: Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern, die sich angesichts einer Veranstaltung, zu der der Veranstalter bis zu 40.000 Teilnehmer pro Tag erwartet, Gedanken um die Tier- und Pflanzenwelt im Rebstockpark machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 754 Antrag vom 02.08.2019, OF 859/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23 20