Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2019, ST 754 Betreff: Wireless Festival am 05. und 06.07.2019
im Rebstockpark Zu Punkt 1: Vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wurde
bisher keine Genehmigung für die Flächennutzung erteilt. Derzeit ist lediglich
eine privatrechtliche Genehmigung der Stadt Frankfurt am Main als
Grundstückseigentümerin für die Flächennutzung in Vorbereitung. Offen sind
hingegen alle weiteren öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und
Abstimmungen. Zu Punkt 2: Für die rein privatrechtliche Genehmigung der Nutzung
des Grundstücks ist eine Entschädigung in Höhe von mindestens 500.000,- €
angedacht. Zu Punkt 3: Die von den städtischen Fachämtern formulierten
Auflagen werden sowohl als Voraussetzung in die notwendigen Genehmigungen als
auch die privatrechtliche Nutzungsgenehmigung aufgenommen. Zu Punkt 4: Der Nutzer hat in der Regel ein Verkehrskonzept zu
erstellen, welches mit der Fachstelle im Ordnungsamt (SCV) abzustimmen ist.
Dies ist bislang im Hinblick auf die noch nicht erfolgte Genehmigung durch die
Stadt Frankfurt am Main nicht erfolgt. Zu Punkt 5: Dem Veranstalter wird im Falle einer
privatrechtlichen Genehmigung auferlegt, die Anwohner der angrenzenden
Wohngebiete über die Veranstaltung und die möglichen Beeinträchtigungen in
geeigneter Weise zu informieren. Zu Punkt 6: Eine Kontaktaufnahme zwischen dem Veranstalter und
der unteren Naturschutzbehörde fand bereits statt, entsprechende Auflagen
werden im Rahmen eines Antragsverfahrens von dort erstellt. Zu Punkt 7: Vom Magistrat können keine alternativen Flächen für
die Austragung zur Verfügung gestellt werden. Der Magistrat hält die südliche
Grünfläche des Rebstockgeländes zudem für die geplante Veranstaltung aufgrund
des Charakters einer öffentlichen Grünanlage für nicht geeignet. Auf den
Parkflächen der Messe Frankfurt GmbH, dem nördlichen Teil des Rebstockgeländes,
sind Veranstaltungen eher vertretbar. Zu Punkt 8: Die Angabe einer Höchstzahl wäre ohne eine eingehende
öffentlich-rechtliche Prüfung insbesondere zu den Sicherheitsbelangen rein
spekulativ. Da eine solche eingehende Prüfung ohne konkrete Veranstaltungspläne
im Hinblick auf die der Verwaltung zur Verfügung stehenden Personalressourcen
nicht möglich ist, beziehen sich die Angaben ausschließlich auf die derzeit im
Raum stehende Veranstaltung. Zu Punkt 9: Eine Information zu der geplanten Veranstaltung
erfolgte durch den Magistrat (Amt für Bau und Immobilien) mit E-Mail vom
10.12.2018 an den Ortsbeirat 2. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2019, V
1160
Antrag vom 02.08.2019, OF 859/2