Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark
Vorlagentyp: OF Piraten
Begründung
Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wann wurde die Nutzung des Rebstockparkes für das Wireless Festival Germany 2019 am 05./06.07.2019 genehmigt?
- Welche Vergütung wurde mit dem Veranstalter für die Geländenutzung vereinbart?
- Welche Auflagen wurden für die Veranstaltung erteilt, insbesondere im Hinblick auf die maximale Anzahl Teilnehmer, den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, sowie um die Störungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, und welche Maßnahmen werden getroffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen?
- Wie sehen die Pläne zur Besucherführung inklusive An- und Abfahrten aus?
- Werden die Anwohnerinnen und Anwohner noch über die Veranstaltung und die zu erwartenden Beeinträchtigungen informiert, falls ja wann?
- In welchem Umfang werden Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt erwartet und welche Vereinbarungen wurden mit dem Veranstalter bezüglich der Beseitigung der Schäden getroffen, insbesondere auch für erst später zu erkennenden Schäden?
- Wurden mit dem Veranstalter alternative Austragungsorte in Frankfurt besprochen, welche waren das, und warum ist die Wahl auf den Rebstockpark gefallen?
- Bis zu welcher Teilnehmeranzahl werden Veranstaltungen im Rebstockpark für genehmigungsfähig erachtet?
- Warum erfuhr der Ortsbeirat 2 von den Plänen erst von einer Anwohnerin? Begründung: Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern, die sich angesichts einer Veranstaltung, zu der der Veranstalter bis zu 40.000 Teilnehmer pro Tag erwartet, Gedanken um die Tier- und Pflanzenwelt im Rebstockpark machen
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.01.2019,
OF 743/2 Betreff: Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im
Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten: 1. Wann
wurde die Nutzung des Rebstockparkes für das Wireless Festival Germany 2019 am
05./06.07.2019 genehmigt? 2. Welche Vergütung wurde mit dem Veranstalter für
die Geländenutzung vereinbart? 3. Welche Auflagen wurden
für die Veranstaltung erteilt, insbesondere im Hinblick auf die maximale Anzahl
Teilnehmer, den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, sowie um die Störungen für
die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, und welche Maßnahmen
werden getroffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen? 4. Wie
sehen die Pläne zur Besucherführung inklusive An- und Abfahrten aus? 5. Werden
die Anwohnerinnen und Anwohner noch über die Veranstaltung und die zu
erwartenden Beeinträchtigungen informiert, falls ja wann? 6. In
welchem Umfang werden Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt erwartet und
welche Vereinbarungen wurden mit dem Veranstalter bezüglich der Beseitigung der
Schäden getroffen, insbesondere auch für erst später zu erkennenden
Schäden? 7. Wurden mit dem Veranstalter alternative
Austragungsorte in Frankfurt besprochen, welche waren das, und warum ist die
Wahl auf den Rebstockpark gefallen? 8. Bis zu welcher
Teilnehmeranzahl werden Veranstaltungen im Rebstockpark für genehmigungsfähig
erachtet? 9. Warum erfuhr der Ortsbeirat 2 von den Plänen
erst von einer Anwohnerin? Begründung: Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern, die sich
angesichts einer Veranstaltung, zu der der Veranstalter bis zu 40.000
Teilnehmer pro Tag erwartet, Gedanken um die Tier- und Pflanzenwelt im
Rebstockpark machen Antragsteller:
Piraten
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 18.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1160 2019
Die Vorlage OF 743/2 wird als Eilanfrage gemäß § 4
Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme