Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark
Vorlagentyp: OF Piraten
Begründung
Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wann wurde die Nutzung des Rebstockparkes für das Wireless Festival Germany 2019 am 05./06.07.2019 genehmigt?
- Welche Vergütung wurde mit dem Veranstalter für die Geländenutzung vereinbart?
- Welche Auflagen wurden für die Veranstaltung erteilt, insbesondere im Hinblick auf die maximale Anzahl Teilnehmer, den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, sowie um die Störungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, und welche Maßnahmen werden getroffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen?
- Wie sehen die Pläne zur Besucherführung inklusive An- und Abfahrten aus?
- Werden die Anwohnerinnen und Anwohner noch über die Veranstaltung und die zu erwartenden Beeinträchtigungen informiert, falls ja wann?
- In welchem Umfang werden Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt erwartet und welche Vereinbarungen wurden mit dem Veranstalter bezüglich der Beseitigung der Schäden getroffen, insbesondere auch für erst später zu erkennenden Schäden?
- Wurden mit dem Veranstalter alternative Austragungsorte in Frankfurt besprochen, welche waren das, und warum ist die Wahl auf den Rebstockpark gefallen?
- Bis zu welcher Teilnehmeranzahl werden Veranstaltungen im Rebstockpark für genehmigungsfähig erachtet?
- Warum erfuhr der Ortsbeirat 2 von den Plänen erst von einer Anwohnerin? Begründung: Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern, die sich angesichts einer Veranstaltung, zu der der Veranstalter bis zu 40.000 Teilnehmer pro Tag erwartet, Gedanken um die Tier- und Pflanzenwelt im Rebstockpark machen
Inhalt
Antrag vom 30.01.2019, OF 743/2
Betreff: Wireless Festival am 05. und 06.07.2019 im Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wann wurde die Nutzung des Rebstockparkes für das Wireless Festival Germany 2019 am 05./06.07.2019 genehmigt?
- Welche Vergütung wurde mit dem Veranstalter für die Geländenutzung vereinbart?
- Welche Auflagen wurden für die Veranstaltung erteilt, insbesondere im Hinblick auf die maximale Anzahl Teilnehmer, den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt, sowie um die Störungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, und welche Maßnahmen werden getroffen, um die Einhaltung der Auflagen sicherzustellen?
- Wie sehen die Pläne zur Besucherführung inklusive An- und Abfahrten aus?
- Werden die Anwohnerinnen und Anwohner noch über die Veranstaltung und die zu erwartenden Beeinträchtigungen informiert, falls ja wann?
- In welchem Umfang werden Schäden für die Tier- und Pflanzenwelt erwartet und welche Vereinbarungen wurden mit dem Veranstalter bezüglich der Beseitigung der Schäden getroffen, insbesondere auch für erst später zu erkennenden Schäden?
- Wurden mit dem Veranstalter alternative Austragungsorte in Frankfurt besprochen, welche waren das, und warum ist die Wahl auf den Rebstockpark gefallen?
- Bis zu welcher Teilnehmeranzahl werden Veranstaltungen im Rebstockpark für genehmigungsfähig erachtet?
- Warum erfuhr der Ortsbeirat 2 von den Plänen erst von einer Anwohnerin? Begründung: Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern, die sich angesichts einer Veranstaltung, zu der der Veranstalter bis zu 40.000 Teilnehmer pro Tag erwartet, Gedanken um die Tier- und Pflanzenwelt im Rebstockpark machenBeratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
29
OBR 2
TO I, TOP 10
Auskunftsersuchen V 1160 2019 Die Vorlage OF 743/2 wird als Eilanfrage gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle