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Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1132 entstanden aus Vorlage: OF 820/9 vom 24.09.2014 Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Vorgang: M 116/14 Seit Jahren ist der Bebauungsplan Nr. 496 ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M 116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten: 1. Wurden die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt? Wenn ja, wird ein Plan, aus dem dies ersichtlich ist, erbeten. 2. Weshalb ist der Anordnungsbereich laut Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan Nr. 496? 3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, dass alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden? 4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 496 ein Weiderecht gibt? 5. Wird geplant, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern? 6. Was wird angestrebt, wenn einige beziehungsweise mehrere Grundstückseigentümer die Abgabe beziehungsweise Umlegung ablehnen? 7. Wie wird der angestrebte Plan der Grundstücke nach der Baulandumlegung aussehen? 8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf der Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden. 9. Laut Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 62 0