Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1132
entstanden aus Vorlage: OF 820/9 vom 24.09.2014
Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Vorgang: M 116/14 Seit Jahren ist der Bebauungsplan Nr. 496 ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M 116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten:
- Wurden die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt? Wenn ja, wird ein Plan, aus dem dies ersichtlich ist, erbeten.
- Weshalb ist der Anordnungsbereich laut Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan Nr. 496?
- Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, dass alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
- Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 496 ein Weiderecht gibt?
- Wird geplant, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
- Was wird angestrebt, wenn einige beziehungsweise mehrere Grundstückseigentümer die Abgabe beziehungsweise Umlegung ablehnen?
- Wie wird der angestrebte Plan der Grundstücke nach der Baulandumlegung aussehen?
- Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf der Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
- Laut Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9