Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1132
entstanden aus Vorlage:
OF 820/9 vom
24.09.2014 Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt
Eschersheim/Zaunstraße Vorgang: M 116/14 Seit Jahren ist der Bebauungsplan Nr. 496 ein
Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M 116 konnte bislang keine
Klärung schaffen.
Der Magistrat wird daher um
Auskunft gebeten:
1. Wurden die Ausbaupläne der DB
AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt? Wenn ja, wird ein Plan, aus
dem dies ersichtlich ist, erbeten. 2. Weshalb ist der Anordnungsbereich laut Anlage 2
größer als der Bereich des Bebauungsplan Nr. 496? 3. Bedeutet die Karte des
Anordnungsbereichs, dass alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den
Erschließungskosten beteiligt werden? 4. Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 496 ein Weiderecht gibt? 5. Wird geplant, den Bebauungsplan nach Durchführung
der Baulandumlegung zu ändern? 6. Was wird angestrebt, wenn einige beziehungsweise
mehrere Grundstückseigentümer die Abgabe beziehungsweise Umlegung ablehnen?
7. Wie wird der angestrebte Plan
der Grundstücke nach der Baulandumlegung aussehen?
8. Ist am Ende der Zaunstraße ein
Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf der
Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann
Einbahnstraße in dieser Richtung werden. 9. Laut Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in
verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits
einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 116
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.11.2014, ST 1462
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 62 0