Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496
Vorlagentyp: OF CDU SPD
Begründung
Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
- Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
- Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
- Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
- Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
- Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
- Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
- Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
- Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?
Inhalt
Antrag vom 24.09.2014, OF 820/9
Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
- Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
- Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
- Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
- Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
- Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
- Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
- Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
- Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
34
OBR 9
TO I, TOP 4
Auskunftsersuchen V 1132 2014 1. a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 820/9 wird als Eilanfrage gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 GOOBR an den Magistrat beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
Grüne