Baulandumlegung im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße M.116 - Bebauungsplan Nr. 496
Vorlagentyp: OF CDU, SPD
Begründung
Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen Plan, aus dem dies ersichtlich ist.
- Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2 größer als der Bereich des Bebauungsplan 496?
- Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten beteiligt werden?
- Stimmt es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
- Ob geplant wird, den Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern?
- Was wird angestrebt, wenn einige bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen?
- Wie wird der angestrebtem Plan der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen.
- Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann Einbahnstraße in dieser Richtung werden.
- Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2014, OF 820/9
Betreff: Baulandumlegung im Bereich Alt
Eschersheim/Zaunstraße M 116 - Bebauungsplan Nr. 496 Seit Jahren ist der Bebauungsplan ein Gesprächsthema
und auch die Magistratsvorlage M116 konnte bislang keine Klärung schaffen.
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Ob die Ausbaupläne der DB AG (Ausbau der
Main-Weser-Strecke) berücksichtigt wurden. Wenn ja, erbitten wir einen
Plan, aus dem dies ersichtlich ist. 2. Weshalb ist der Anordnungsbereich lt. Anlage 2
größer als der Bereich des Bebauungsplan 496? 3. Bedeutet die Karte des Anordnungsbereichs, das
alle im Bereich liegenden Grundstücke später an den Erschließungskosten
beteiligt werden? 4. Stimmt
es, dass es im Bereich des Bebauungsplanes 496 ein Weiderecht gibt?
5. Ob geplant wird, den
Bebauungsplan nach Durchführung der Baulandumlegung zu ändern? 6. Was wird angestrebt, wenn einige
bzw. mehrere Grundstücks-Eigentümer die Abgabe bzw. Umlegung ablehnen? 7. Wie wird der angestrebtem Plan
der Grundstücke nach Baulandumlegung aussehen. 8. Ist am Ende der Zaunstraße ein Wendehammer
geplant oder kann über die Zaunstraße und Dreihäusergasse auf die Straße
Alt-Eschersheim weitergefahren werden? Die Dreihäusergasse sollte dann
Einbahnstraße in dieser Richtung werden. 9. Lt. Bebauungsplan 3.3 ist das Parken in
verkehrsberuhigten Bereichen - Mischverkehrsfläche erlaubt. Gibt es bereits
einen Plan, wo die Parkbereiche eingezeichnet sind?
Antragsteller:
CDU
SPD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.07.2014, M 116 Beratung
im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9
am 09.10.2014, TO I, TOP 4 Auf Wunsch der GRÜNEN
wird über Punkt 1. der Vorlage OF 820/9 getrennt abgestimmt.
Beschluss: Auskunftsersuchen V 1132 2014
1.
a) Die Vorlage M 116 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 820/9 wird als Eilanfrage gemäß § 3 Absatz 5 Satz 2 GOOBR an den
Magistrat beschlossen. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
zu Punkt 1.: Einstimmige Annahme Rest der Vorlage: CDU,
SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (=
Ablehnung)