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Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule

Vorlagentyp: V

Begründung

In seiner Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579, hat der Magistrat Gespräche mit der Autobahn GmbH in dieser Sache angekündigt: "Der Magistrat bedauert die entstandenen Missverständnisse. Tatsächlich fanden sowohl zum Ende 2021 als auch im Frühjahr 2022 wiederholt Gesprächstermine statt, bei denen die Vertreter der Autobahn GmbH großes Verständnis für den Bedarf an Lärmschutz für die Außengelände - auch außerhalb der nur skizzierten Eintragungen im Planfeststellungsbeschluss hinaus - zeigten und Lösungsvorschläge machten und prüften. Inaugenscheinnahmen sowie Prüfungstermine vor Ort unterstrichen den Eindruck, hier auf einem ‚guten Weg' zu sein. Diese Einschätzung veranlasste die Stellungnahme des Magistrats (ST 2232/22) in Unkenntnis von der erwähnten Informationsveranstaltung sowie vom Ausscheiden des früheren Niederlassungsleiters der Autobahn GmbH, welcher an den zuvor erfolgsversprechenden Gesprächen konstruktiv und kooperativ teilgenommen hatte. Die augenscheinlich abweichende Haltung des neuen Niederlassungsleiters, die sich wohl in entsprechenden Äußerungen anlässlich der Informationsveranstaltung zeigte, muss jetzt erfragt und diskutiert werden. Dafür wird der Magistrat erneut Gespräche mit der Autobahn GmbH aufnehmen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.02.2025, V 1115 entstanden aus Vorlage: OF 694/11 vom 14.01.2025 Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz für das Außengelände (Schulhof) der Pestalozzischule Vorgang: OM 1971/22 OBR 11; ST 2232/22; OM 2881/22 OBR 11; ST 579/23; OA 333/23 OBR 11 Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie der derzeitige Sachstand zum Bau einer bauzeitlichen Lärmschutzwand vor dem westlichen Teil der Front der Pestalozzischule ist. Insbesondere wird der Magistrat um Mitteilung darüber gebeten, wie die Ergebnisse der vor zwei Jahren angekündigten Gespräche mit der Autobahn GmbH des Bundes sind. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 24.02.2023, ST 579, hat der Magistrat Gespräche mit der Autobahn GmbH in dieser Sache angekündigt: "Der Magistrat bedauert die entstandenen Missverständnisse. Tatsächlich fanden sowohl zum Ende 2021 als auch im Frühjahr 2022 wiederholt Gesprächstermine statt, bei denen die Vertreter der Autobahn GmbH großes Verständnis für den Bedarf an Lärmschutz für die Außengelände - auch außerhalb der nur skizzierten Eintragungen im Planfeststellungsbeschluss hinaus - zeigten und Lösungsvorschläge machten und prüften. Inaugenscheinnahmen sowie Prüfungstermine vor Ort unterstrichen den Eindruck, hier auf einem ‚guten Weg' zu sein. Diese Einschätzung veranlasste die Stellungnahme des Magistrats (ST 2232/22) in Unkenntnis von der erwähnten Informationsveranstaltung sowie vom Ausscheiden des früheren Niederlassungsleiters der Autobahn GmbH, welcher an den zuvor erfolgsversprechenden Gesprächen konstruktiv und kooperativ teilgenommen hatte. Die augenscheinlich abweichende Haltung des neuen Niederlassungsleiters, die sich wohl in entsprechenden Äußerungen anlässlich der Informationsveranstaltung zeigte, muss jetzt erfragt und diskutiert werden. Dafür wird der Magistrat erneut Gespräche mit der Autobahn GmbH aufnehmen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1971 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2232 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2881 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 579 Anregung vom 13.03.2023, OA 333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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