Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.09.2014, V 1110
entstanden aus Vorlage:
OF 429/7 vom
28.08.2014 Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im
Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, folgende Fragen
zu beantworten:
1. Warum müssen die Anlieger im
Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der
gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? 2. Warum ist diese gewidmete Grünfläche als
Bürgersteig ausgewiesen? 3.
Ist der Magistrat bereit, diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von
der Zahlung zu befreien? 4.
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? 5. Wenn nein, welche Möglichkeiten haben die
Anwohner selbst, eventuell auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien
zu lassen? Begründung: Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem
Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine
Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die
Tatsache, dass für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten
ist. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1506
Aktenzeichen: 79 4