Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1506
Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg Die Veranlagung der Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg erfolgte entsprechend der seinerzeit geltenden Bemessungsgrundlage. Danach setzte sich die Reinigungsfläche aus dem angrenzenden Gehweg und der halben Fahrbahn zusammen. Der sich auf der gegenüberliegenden Seite befindliche Grünstreifen ist nicht in die Berechnung eingeflossen. Der Magistrat hat veranlasst, dass die Veranlagung aller Anlieger des Fritz-Schumacher-Wegs nochmals überprüft und rückwirkend zum 01.01.2014 an die derzeit geltende Bemessungsgrundlage angepasst wird. Hierbei wird nicht mehr jede Straßenhälfte mit Gehweg und Fahrbahn für sich allein betrachtet, sondern die Hälfte der Straße insgesamt angesetzt. Entsprechend geänderte Gebührenbescheide werden vom Kassen- und Steueramt erstellt und an die Gebührenpflichtigen versendet.