Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST
1506
Betreff: Rätselhafte
Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg Die Veranlagung der Anlieger im
Fritz-Schumacher-Weg erfolgte entsprechend der seinerzeit geltenden
Bemessungsgrundlage. Danach setzte sich die Reinigungsfläche aus dem
angrenzenden Gehweg und der halben Fahrbahn zusammen. Der sich auf der
gegenüberliegenden Seite befindliche Grünstreifen ist nicht in die Berechnung
eingeflossen. Der Magistrat hat veranlasst, dass die Veranlagung
aller Anlieger des Fritz-Schumacher-Wegs nochmals überprüft und rückwirkend zum
01.01.2014 an die derzeit geltende Bemessungsgrundlage angepasst wird. Hierbei
wird nicht mehr jede Straßenhälfte mit Gehweg und Fahrbahn für sich allein
betrachtet, sondern die Hälfte der Straße insgesamt angesetzt. Entsprechend geänderte Gebührenbescheide werden vom
Kassen- und Steueramt erstellt und an die Gebührenpflichtigen versendet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.09.2014, V
1110