Meine Nachbarschaft: Fritz-Schumacher-Weg
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Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 238/7 vom 16.12.2022 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf Rot schaltet, beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt, um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen, erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 3
Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2022, OF 211/7 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schuhmacher-Weg - neu Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen. Bereits Ende 2020 wurde einer Anwohner*in mitgeteilt, dass die Liegenschaft sowohl in bauplanungs- als auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht überprüft werden soll. Passiert ist seither nichts und die Gewerbetätigkeit wird weiterhin in unverändertem Ausmaß durchgeführt. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Was haben die Ende 2020 angekündigten Überprüfungen ergeben? Gibt es eine rechtliche Möglichkeit die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen, auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 532 2022 Die Vorlage OF 211/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenLückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2797 entstanden aus Vorlage: OF 203/7 vom 20.09.2022 Betreff: Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße Vorgang: OM 1414/17 OBR 7 Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit dem zuständigen Amt für Bau und Immobilien (Flächeneigentümer der betroffenen Fläche) dafür Sorge zu tragen, dass die Lückenschlussmaßnahme L026 zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Kollwitzstraße im Radwegenetz zügig abgeschlossen wird. Der neu entstehende Radweg soll mindestens drei Meter breit sein und befestigt werden. Dabei soll heller Asphalt zum Einsatz kommen. Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des MIV den Weg nicht benutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten darzulegen, wann mit einer Fertigstellung zu rechnen ist und welche ökologischen Eingriffe - aufgrund der Bäume und Büsche an besagter Stelle - notwendig sind. Begründung: Seit einigen Jahren fordert der Ortsbeirat einen Radweg parallel zum Friedhof Westhausen, zuletzt in der Vorlage vom 18.04.2017, OM 1414. Eine solche Anbindung wäre attraktiv für viele Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Nord, aber auch für alle anderen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Die derzeitige Route durch den Friedhof könnte vermieden werden. Gleichzeitig würde dies zu weniger Kfz-Verkehr in der Siedlung führen. Nun war zu beobachten, dass im nördlichen Bereich zwischen Fritz-Schumacher-Weg und der Schinkelstraße die Radverkehrslücke geschlossen wurde. Letzteres erfolgte auf Anregung des Radfahrbüros durch das Grünflächenamt (Zaunversetzung) und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Wegebefestigung). Diese Entwicklung ist zu begrüßen und stärkt die Hoffnung, dass es nun tatsächlich bald zu einer Umsetzung des gesamten Lückenschlusses kommt. Bei einer telefonischen Rücksprache mit dem Radfahrbüro wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass diese Lücke auch der Stadt als Lückenschluss für den Radverkehr L026 bekannt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2308 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schumacher-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 189/7 Betreff: Gewerbliche Tätigkeiten im Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: Sind im Fritz-Schuhmacher-Weg gewerbliche Betriebe offiziell angemeldet? Ist dem Magistrat bekannt, dass dort aus einem Reihenhaus heraus mehrere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Magistrat, um die Ausübung der gewerblichen Tätigkeiten zu unterbinden bzw. die Betreiber*innen dazu zu veranlassen auf die Durchführung von Be- und Entladetätigkeiten sowie die Lagerung von Abfall und Material zu verzichten. Begründung: Der Fritz -Schumacher-Weg ist ein reines Wohngebiet. Gewerbebetriebe sind in einem solchen Gebiet nicht zulässig. Gleichwohl werden offensichtlich aus einem Reihenhaus im Fritz-Schuhmacher Weg heraus mehrere Gewerbeeinheiten betrieben. Dazu gehört u.a. ein Haus- und Gartenservice. Anwohner*innen berichten, dass nicht nur die entsprechenden Firmenfahrzeuge in der Straße geparkt werden - was rechtlich nicht zu beanstanden ist - sondern das auch Be- und Entladetätigkeiten stattfinden und Abfälle sowie Material gelagert wird. Dieser Umstand führt zu einer erheblichen Belastung der Anwohner*innen und sollte unterbunden bzw. auf ein verträgliches Maß reduziert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 26.08.2019 Betreff: Tempo 30 in einem Teilbereich der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren. Sofern dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird der Magistrat gebeten, eine Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung in Höhe der Einmündung Fritz-Schumacher-Weg zu installieren. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beklagen in diesem Abschnitt besonders in den Tagesrand- und Abendstunden eine hohe Gefährdung durch zu schnell fahrende Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2372 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1416 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 29.03.2017 Betreff: Verbesserung des Radverkehrs auf der Heerstraße Die Heerstraße liegt für den Radverkehr auf der Verbindung zwischen Praunheim sowie der Bürostadt Eschborn. Westlich der U-Bahn-Haltestelle "Heerstraße" besteht die Heerstraße allerdings nur aus einer engen zweispurigen Straße, die sich Radfahrerinnen und Radfahrer und Pkw teilen müssen, sowie einem Fußgängerweg. Insbesondere zwischen der Mündung des Fritz-Schumacher-Wegs und der Ludwig-Landmann-Straße auf die Heerstraße ist es für Radfahrerinnen und Radfahrer nur möglich, im dichten Pkw-Berufsverkehr zu fahren oder den Fußgängerweg zu nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern eine Planung zu entwickeln, um die unbefriedigen de Situation für den Radverkehr, den Pkw-Verkehr und den Fußverkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1266 Aktenzeichen: 32 1
Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2014, OF 429/7 Betreff: Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen? Ist der Magistrat bereit diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien? wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? wennn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, event. auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen? Begründung: Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, daß für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FREIE WÄHLER FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 16.09.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1110 2014 Die Vorlage OF 429/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schumacher-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2855 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 14.01.2014 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation im Fritz-Schumacher-Weg Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat den Fritz-Schumacher-Weg so umzugestalten, dass er allen gerecht wird. Begründung: In einem als eher unfreundlichen Akt gegenüber den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs wurden zur Sicherung der Bäume Felsbrocken auf den bestehenden Grünstreifen verbracht. Jetzt sind zwar die Bäume geschützt, dafür kommt der Anliegerverkehr zum Erliegen. Weder ein Ausweichen noch Andienungsverkehr sind so nicht mehr möglich. Der Mangel an Parkplätzen kommt erschwerend hinzu. Deshalb muss hier eine Lösung gefunden werden, die besonders den Anliegern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 646 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrskontrollen im Muthesiusweg - Wunsch des Siedlervereines umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2012, OM 1323 entstanden aus Vorlage: OF 165/7 vom 02.06.2012 Betreff: Verkehrskontrollen im Muthesiusweg - Wunsch des Siedlervereines umsetzen Der Magistrat wird gebeten, den in einem Brief vom 01.06.2012 an das Straßenverkehrsamt geäußerten Wunsch des Siedlervereines nach verstärkten Verkehrskontrollen im Muthesiusweg zeitnah umzusetzen. Über weitere geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Schleichverkehrs in der Straße würde sich der Ortsbeirat freuen. Begründung: Der Muthesiusweg wurde schon immer gern als Schleichweg bei einem Rückstau auf der Heerstraße vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße genutzt. Mit Beginn der Bauarbeiten zur Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße hat dieser Schleichverkehr erheblich zugenommen. Einzelheiten können dem Brief des Siedlervereines entnommen werden. Da die Bautätigkeit noch längere Zeit anhält, ist zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner schnelles Handeln erforderlich. Anlage 1 (ca. 40 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1242 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in Praunheim erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2010, OM 4256 entstanden aus Vorlage: OF 727/7 vom 24.05.2010 Betreff: Verkehrssicherheit in Praunheim erhöhen 1. Der Magistrat wird gebeten, hinter der Einmündung von der Ludwig-Landmann-Straße in die Straße Am Ebelfeld ein Piktogramm mit dem Hinweis Tempo 30 auf der Fahrbahn aufzubringen. 2. Der Magistrat möge zudem prüfen und berichten, ob der Glascontainer sowie der DRK-Container auf der Heerstraße direkt rechts neben die Einmündung aus dem Fritz-Schumacher-Weg gestellt werden können. Begründung: Begründung zu 1: Das Tempo-30-Schild am Beginn der Straße Am Ebelfeld steht rechts neben einem Parkstreifen und ist deshalb nicht im Blickfeld der Autofahrer. Außerdem wird es teilweise von der davor stehenden Birke verdeckt. Begründung zu 2: Auf dem Parkstreifen zwischen Fritz-Schumacher-Weg und den Containern parkt regelmäßig ein Lieferwagen, der den Autofahrern, die aus dem Fritz-Schumacher-Weg in die Heerstraße einbiegen wollen, die Sicht versperrt. Das Umsetzen der Container auf diesen Teil des Parkstreifens könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2010, ST 1143 Aktenzeichen: 66 0
Verkehrsspiegel Heerstraße/Fritz-Schumacher-Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3770 entstanden aus Vorlage: OF 639/7 vom 09.11.2009 Betreff: Verkehrsspiegel Heerstraße/Fritz-Schumacher-Weg Der Magistrat wir gebeten zu prüfen, ob die Anbringung eines Verkehrsspiegels an der obengenannten Kreuzung aus städtischen Mitteln möglich ist, um den Nutzern eines Mieterparkplatzes eine gefahrlose Einfahrt in die Heerstraße zu ermöglichen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Anfrage mit Unterschriftenliste der Parkplatznutzer vor. Unklar ist aber, ob die Stadt in diesem Fall für die Verkehrssicherheit zu sorgen hat oder ob diese Aufgabe dem Eigentümer des Parkplatzes zukommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2010, ST 145 Aktenzeichen: 66 7
Erhalt von Parkplätzen an der westlichen Heerstraße Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 644 entstanden aus Vorlage: M 235 vom 26.10.2007 Betreff: Erhalt von Parkplätzen an der westlichen Heerstraße Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 235 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die weitere Planung auf Basis der in der Ortsbeiratssitzung am 06.05.2008 vorgestellten Alternativplanung vorangetrieben wird. Die Alternativplanung sieht nördlich der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Messelweg senkrecht angeordnete Parkplätze vor. Bei der Planung sind möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 235 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.06.2019, OF 375/7 Anregung vom 18.06.2019, OA 436 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 07.05.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.05.2008, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 644 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.05.2008, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 235 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 644 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 235 wird im Rahmen der Vorlage NR 943 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 943 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 644 wird im Rahmen der Vorlage NR 943 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 644), LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 235 und NR 943 = Ablehnung, OA 644 = Enthaltung) Stv. Seitz (M 235 = Annahme im Rahmen OA 644, NR 943 und OA 644 = Annahme) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 235 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 943 und OA 644 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 943 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 644 wird im Rahmen der Vorlage NR 943 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 235, NR 943 und OA 644 = Annahme) NPD (M 235 und NR 943 = Ablehnung, OA 644 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 235, NR 943 und OA 644 = Ablehnung) Stadtv. Seitz (M 235 = Annahme im Rahmen OA 644, NR 943 und OA 644 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 235 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 943 und OA 644 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 943 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 644 wird im Rahmen der Vorlage NR 943 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Seitz gegen LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und Stv. Seitz gegen LINKE., FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF, REP und Stv. Seitz (= Annahme) sowie LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4133, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 61 10
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