Rätselhafte Anliegergebühren im Fritz-Schumacher-Weg
Begründung
Fritz-Schumacher-Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: Warum müssen die Anlieger im Fritz-Schumacher-Weg Straßenreinigungsgebühr für den Grünstreifen auf der gegenüberliegenden Straßenseite zahlen? Warum ist diese gewidmete Grünfläche als Bürgersteig ausgewiesen? Ist der Magistrat bereit diese Gebührenregelung zu ändern und die Anlieger von der Zahlung zu befreien? wenn ja, zu welchem Zeitpunkt kann das geschehen? wennn nein, welche Möglichkeiten haben die Anwohner selbst, event. auf dem Antragsweg, sich von dieser Gebühr befreien zu lassen? Begründung: Den Anwohnern des Fritz-Schumacher-Wegs und dem Ortsbeirat erschließt sich weder die rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung, die die gegenüberliegende Straßenseite betrifft, noch die Tatsache, daß für einen Grünstreifen Straßenreinigungsgebühr zu entrichten ist.