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Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Ist die Pflicht zur Teilnahme an der ganztägigen schulischen Betreuung bis 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr vorgesehen?
  2. Welche Angebote sollen Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden?
  3. Sollen Unterrichtsstunden erhöht werden?
  4. Sollen AG-Angebote verstärkt werden?
  5. Sollen gezielte Förderstunden eingeführt werden?

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch den Pakt für den Ganztag die Pflicht zur Teilnahme an der ganztägigen schulischen Betreuung bis 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr vorgesehen ist. Im Rahmen dessen soll berichtet werden, welche Angebote Schülerinnen und Schülern unterbreitet werden sollen, ob Unterrichtsstunden erhöht werden sollen, AG-Angebote verstärkt werden sollen und ob ggf. gezielte Förderstunden eingeführt werden sollen. Diesbezüglich möge der Magistrat darlegen, wie der Pakt für den Ganztag räumlich und ggf. ergänzend zur Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2185, personell umgesetzt werden soll, ob diesbezüglich ein Schwerpunkt auf die Schulen bzw. außerschulischen Einrichtungen gelegt wird.

Begründung

Ergänzend zur Stellungnahme ST 2185 besteht Informationsbedarf. Es geht nicht aus der Stellungnahme hervor, ob die Schülerinnen und Schüler auch vor 15:00 Uhr die Schule verlassen dürfen und ob nachmittags auch verpflichtender Unterricht stattfindet/stattfinden kann. Dies würde mitunter dazu führen, dass bei mehr Unterrichtszeit eine gezielte(re) Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler erfolgen könnte.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 41
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle