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Fehlende Hortplätze im Ortsbezirk

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

wie viele Hortplätze im Ortsbezirk 2 für das kommende Schuljahr 2024/2025 insgesamt zur Verfügung stehen; wie viele Schülerinnen und Schüler (laut Kindernet) aktuell keinen Hortplatz haben, bzw. wie viele Hortplätze ab kommendem Schuljahr 2024/2025 fehlen werden; wie sich die räumliche Verteilung pro Schulbezirk im Ortsbezirk darstellt; wie die freien wie auch öffentlichen Träger zeitnah unterstützt werden können, um trotz gestiegenem Kostendruck und dem immer größer werdenden Fachkräftemangel pädagogisch wertvolle Arbeit leisten zu können und weitere Schließungen der verbliebenen Einrichtungen verhindert werden können; welche Maßnahmen der Magistrat bereits ergreift oder bereits beabsichtigt zu ergreifen, um die Situation der Hortplätze zu verbessern.

Begründung

Die Situation der Schülerinnen- und Schülerbetreuung spitzt sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage/komplexeren Anforderungen/dem Fachkräftemangel immer weiter zu. So wurde der Ortsbeirat 2 jetzt erst in Kenntnis gesetzt, dass der Hort in der Falkstraße (mit einer Gesamtkapazität von 40 Hortplätzen) zum Sommer 2024 schließen muss.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 2
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 2
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 2
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle