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Umsetzungsstand "Pakt für den Ganztag" im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Rahmung des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamtes sieht vor, dass die Grundanmeldung für Angebote im Pakt für den Ganztag inklusive der Erweiterten Schulischen Betreuung für fünf Tage bis 15 Uhr erfolgt. Eltern können momentan im Pakt für den Ganztag und in den Horten zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr. In den schulischen Ganztagsangeboten sind zugunsten der pädagogischen Qualität feste Abholzeiten vorgesehen, die zwischen 15 Uhr und 17 Uhr von Schule und Träger festgelegt werden. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Stadtschulamt beauftragten Trägern für die Zeit zwischen 07.30 Uhr und 17 Uhr verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. So werden verschiedene zusätzliche Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote für die Kinder entwickelt (z.B. AGs). Die Angebots- und Zeitstruktur erfolgt nach individuellen Planungen der Standorte. Das Stadtschulamt und das Staatliche Schulamt unterstützen die Schulen und die Träger von Ganztagsangeboten beratend. Rhythmisierte Zeitkonzepte Davon zu unterscheiden ist die pädagogisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulen im Rahmen der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen nach § 15 Hessisches Schulgesetz inklusive des dazugehörigen Qualitätsrahmens. Eine Kategorie des Qualitätsrahmens ist "Schulzeit und Rhythmisierung", in dessen Rahmen das Zeitkonzept seitens der Schule weiterentwickelt wird. Im Zuge der Rhythmisierung kann der Schultag entzerrt und z.B. auch der Unterricht auch in den Nachmittag hinein erweitert werden. Dies ist ein konzeptionelles Thema in Verantwortung der Schule. Für verschiedene konzeptionelle Veränderungen ist die Beteiligung der Schulkonferenz im Hess. Schulgesetz verankert (vgl. § 128 ff.). Bei solchen Entwicklungsprozessen beteiligen die Schulen ihre Schulgemeinden. Ressourcen Im Pakt für den Ganztag sind für die Umsetzung der Ganztagsangebote in Kooperation mit dem Träger zusätzliche Landesressourcen vorgesehen. Im Vergleich zu den Profilstufen 1 und 2 stehen im Pakt für den Ganztag höhere Landesressourcen zur Verfügung. Voraussetzung für die Sicherstellung der Landesressourcen ist die eingangs benannte Grundanmeldung an fünf Tagen bis 15 Uhr.

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