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Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2014, V 1013 entstanden aus Vorlage: OF 769/9 vom 28.04.2014 Betreff: Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Vortrag des Magistrats M 69 zu beantworten: 1. Wie lautete der Prüfauftrag zur Standfestigkeit der Laternenmasten, den die SRM in Auftrag gegeben hat? Gemäß Aussage eines Mainova-Sprechers in 2013 beträgt die Austauschquote 0,3 - 0,9 Prozent nach regelmäßigen Tests der Standfestigkeit. Die Firma Roch kommt nach einer Prüfung der gasführenden Beleuchtungsmaste in Berlin und Düsseldorf auf eine Mängelquote von deutlich unter 5 Prozent. Wie kommt es zu der konträren Annahme in der Vorlage M 69, dass 89 Prozent der Gaslaternenmasten in den kommenden zehn Jahren ausgetauscht werden müssten? Wie in der Informationsveranstaltung im Römer angekündigt, soll der Magistrat dem Ortsbeirat Prüfauftrag und Gutachten zur Verfügung stellen. 2. Eine Restlebensdauervorhersage ist auf Grundlage der aktuellen technischen Baubestimmungen nicht möglich (keine Angaben in DIN 18800). Wie kommt es zu der Annahme in der Vorlage M 69, dass aufgrund des Lebensalters der Gaslaternen diese möglichst bald ausgetauscht werden müssen? Fachkreise gehen davon aus, dass die normative Nutzungsdauer von Gasleuchten und Gasmasten mindestens doppelt so lang ist, wie die von elektrisch betriebenen Leuchten sowie deren Masten. 3. Trifft die Information zu, dass die Laternenmasten, die nicht mehr direkt von Gas durchströmt werden, was bei der Elektrifizierung mit oder ohne LED der Fall sein wird, schneller korrodieren als im aktuellen Zustand? Sind die Folgekosten einkalkuliert? 4. Gibt es die Möglichkeit, die Gasglühkörper durch thoriumfreies Material zu ersetzen, wie sogar von Befürwortern der Umrüstung kürzlich eingeräumt wurde? Ist bekannt, dass thoriumfreie und thoriumhaltige Glühkörper inzwischen zu wesentlich günstigeren Konditionen in Deutschland produziert und vertrieben werden? 5. Die Kalkulationsbasis für die Investitionsplanung kann aus den Anlagen der Vorlage M 69 nicht entnommen werden. Welche Kosten sind in die Rechnung eingeflossen: Bauarbeiten (Material, Bodenarbeiten), Energieverbrauch, Folgekosten, Zinskosten, Amortisation und Ökobilanz? Können diese Informationen für die drei Alternativen: Gas gegen Gas, Gas gegen LED und Strom mit neuen Masten zur Verfügung gestellt werden? Ist mit einkalkuliert, dass nach der in der Vorlage M 69 angegebenen Amortisationszeit von 24 Jahren die installierten Elektroleuchten bereits ihre Haltbarkeitszeit nahezu erreicht haben (bei elektrischer Beleuchtung in der Regel nach 25 bis 30 Jahren Austausch erforderlich)? 6. Wie wurde die Störquote bei den Gaslaternen ermittelt und wie steht Frankfurt im Vergleich zu anderen Städten da? 7. In der Informationsveranstaltung am 09.04.2014 hat der Geschäftsführer der SRM eingeräumt, dass die Wartung der Gaslaternen nicht mehr regelmäßig, sondern nur noch "bei Bedarf" durchgeführt wird und dies mit dem Moratorium von 2009 begründet. Entsprechend sehen viele Gaslaternen vernachlässigt aus. Wie lautet der Wartungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der SRM und wie ist dieser in den letzten fünf Jahren abgerechnet worden? 8. Gibt es Pläne, in welchen Straßen die Stadt mit der Umrüstung fortfährt? Bürger in verschiedenen Stadtteilen haben beobachtet, dass die SRM in den vergangenen Jahren das von der Stadt verhängte Moratorium gebrochen hat, indem ohne Rücksicht auf das Stadtbild mitten hinein in gasbeleuchtete Ensembles elektrifiziert wurde, etwa in der Philipp-Fleck-Straße, in der Kreuznacher Straße, Ostparkstraße, Eichwaldstraße und der Habsburger Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52