Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 08.05.2014, V 1013 entstanden aus Vorlage:
OF 769/9 vom
28.04.2014 Betreff: Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der
Frankfurter Gasbeleuchtung Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum
Vortrag des Magistrats M 69 zu beantworten: 1. Wie lautete der Prüfauftrag zur Standfestigkeit
der Laternenmasten, den die SRM in Auftrag gegeben hat? Gemäß Aussage eines
Mainova-Sprechers in 2013 beträgt die Austauschquote 0,3 - 0,9 Prozent
nach regelmäßigen Tests der Standfestigkeit. Die Firma Roch kommt nach einer
Prüfung der gasführenden Beleuchtungsmaste in Berlin und Düsseldorf auf eine
Mängelquote von deutlich unter 5 Prozent. Wie kommt es zu der konträren
Annahme in der Vorlage M 69, dass 89 Prozent der Gaslaternenmasten in
den kommenden zehn Jahren ausgetauscht werden müssten? Wie in der
Informationsveranstaltung im Römer angekündigt, soll der Magistrat dem
Ortsbeirat Prüfauftrag und Gutachten zur Verfügung stellen. 2. Eine Restlebensdauervorhersage ist auf Grundlage
der aktuellen technischen Baubestimmungen nicht möglich (keine Angaben in DIN
18800). Wie kommt es zu der Annahme in der Vorlage M 69, dass aufgrund des
Lebensalters der Gaslaternen diese möglichst bald ausgetauscht werden müssen?
Fachkreise gehen davon aus, dass die normative Nutzungsdauer von Gasleuchten
und Gasmasten mindestens doppelt so lang ist, wie die von elektrisch
betriebenen Leuchten sowie deren Masten. 3. Trifft die Information zu, dass die
Laternenmasten, die nicht mehr direkt von Gas durchströmt werden, was bei der
Elektrifizierung mit oder ohne LED der Fall sein wird, schneller korrodieren
als im aktuellen Zustand? Sind die Folgekosten einkalkuliert? 4. Gibt es die Möglichkeit, die Gasglühkörper durch
thoriumfreies Material zu ersetzen, wie sogar von Befürwortern der Umrüstung
kürzlich eingeräumt wurde? Ist bekannt, dass thoriumfreie und thoriumhaltige
Glühkörper inzwischen zu wesentlich günstigeren Konditionen in Deutschland
produziert und vertrieben werden? 5. Die Kalkulationsbasis für die Investitionsplanung
kann aus den Anlagen der Vorlage M 69 nicht entnommen werden. Welche
Kosten sind in die Rechnung eingeflossen: Bauarbeiten (Material,
Bodenarbeiten), Energieverbrauch, Folgekosten, Zinskosten, Amortisation und
Ökobilanz? Können diese Informationen für die drei Alternativen: Gas gegen Gas,
Gas gegen LED und Strom mit neuen Masten zur Verfügung gestellt werden? Ist mit
einkalkuliert, dass nach der in der Vorlage M 69 angegebenen
Amortisationszeit von 24 Jahren die installierten Elektroleuchten bereits ihre
Haltbarkeitszeit nahezu erreicht haben (bei elektrischer Beleuchtung in der
Regel nach 25 bis 30 Jahren Austausch erforderlich)? 6. Wie wurde die Störquote bei den Gaslaternen
ermittelt und wie steht Frankfurt im Vergleich zu anderen Städten da? 7. In der Informationsveranstaltung am 09.04.2014 hat
der Geschäftsführer der SRM eingeräumt, dass die Wartung der Gaslaternen nicht
mehr regelmäßig, sondern nur noch "bei Bedarf" durchgeführt wird und dies mit
dem Moratorium von 2009 begründet. Entsprechend sehen viele Gaslaternen
vernachlässigt aus. Wie lautet der Wartungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt
und der SRM und wie ist dieser in den letzten fünf Jahren abgerechnet worden?
8. Gibt es Pläne, in welchen Straßen
die Stadt mit der Umrüstung fortfährt? Bürger in verschiedenen Stadtteilen
haben beobachtet, dass die SRM in den vergangenen Jahren das von der Stadt
verhängte Moratorium gebrochen hat, indem ohne Rücksicht auf das Stadtbild
mitten hinein in gasbeleuchtete Ensembles elektrifiziert wurde, etwa in der
Philipp-Fleck-Straße, in der Kreuznacher Straße, Ostparkstraße, Eichwaldstraße
und der Habsburger Allee. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 856
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 91 52