Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 856 Betreff: Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter
Gasbeleuchtung Zu 1.: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit besteht
die Verpflichtung, die Masten der öffentlichen Straßenbeleuchtung regelmäßig
auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Hierfür gibt es verschiedene Prüfverfahren.
Die Stadt Frankfurt hat sich in Abstimmung mit der SRM Straßenbeleuchtung Rhein
Main GmbH im Jahr 2007 für das Ultraschallprüfverfahren der Fa. ZWP
Anlagenrevision GmbH, einer Tochter des TÜV Saarland, entschieden. Hintergrund
hierfür war, dass dieses Verfahren nach der International Laboratory
Accredditation Cooperation (ILAC) anerkannt und gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005
als zerstörungsfrei akkreditiert ist. Zudem benötigt diese Art der
Mastprüfung im Gegensatz zu den anderen Verfahren - wie z. B. dem
Mastbiegeverfahren, das in der Stadt Frankfurt am Main zuvor angewendet wurde -
relativ wenig Platz, so dass die Sperrung von Teilen der Straße oder des
Gehweges nicht erforderlich ist. Ein weiteres wichtiges Argument für die
Anwendung des Ultraschallprüfverfahrens der Fa. ZWP Anlagenrevision GmbH
war die Zertifizierung einer Restlebensdauer nach erfolgter Prüfung von bis zu
20 Jahren. Die Fa. ZWP haftet in dieser Zeit für alle Schäden, welche
entstehen, wenn ein Beleuchtungsmast vor seiner zertifizierten Restlebensdauer
umfällt. Für die Betriebsführung bedeutet die Angabe der Restlebensdauer, dass
eine langfristige Planung für die Mastprüfungen durchgeführt werden kann und
nur Masten geprüft werden, bei denen ein Standsicherheitsproblem wahrscheinlich
ist. In Bezug auf die
angegebene 5% Mängelquote in Berlin und Düsseldorf ist festzuhalten, dass die
Quote in Frankfurt noch darunter liegt. 2011 sind in Frankfurt alle Gasmasten
geprüft worden. In Düsseldorf dagegen handelt es sich nach Aussage des
Betriebsführers lediglich um Stichproben von 600 Masten (ca. 4% des Bestandes).
117 Masten waren 2011 in Frankfurt sofort auszutauschen. Dies entsprach beim
damaligen Leuchtenbestand einer Quote 2,1%. Entscheidend sind hier jedoch nicht die Quoten,
sondern die absoluten Zahlen und der Zeitraum, in welchem die Masten gestellt
wurden. Da mit 5.255 Stück ca. 96% aller Gasleuchtenmasten in Frankfurt am Main
in dem begrenzten Zeitraum von 1953-1966 errichtet wurden, ist es technisch
nicht vermeidbar, dass diese Masten auch bei guter Wartung nach ca. 60 Jahren
Standzeit ihr Lebensdauerende erreichen. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass eine
Bereitstellun des Prüfauftrages zur Standsicherheit durch die SRM
Straßenbeleuchtung Rhein - Main GmbH aus vertraglichen
Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht möglich ist. Die SRM Straßenbeleuchtung
Rhein - Main GmbH ist vertraglich nicht berechtigt, Aufträge oder Verträge und
an Dritte weiterzugeben. Gleichwohl hat sich die SRM Straßenbeleuchtung Rhein -
Main GmbH bereit erklärt, bei Fragen zu einzelnen Beleuchtungsmasten, die
diesbezüglichen Daten zur Verfügung zu stellen. Dem Magistrat ist die erwähnte Aussage eines
Mainova-Sprechers aus dem Jahr 2013 über eine Austauschquote von 0,3 -
0,9 Prozent nicht bekannt, so dass hierzu keine Aussagen getroffen werden
können. Zu 2.: Ob die Interpretation zulässig ist, dass auf Grund
einer fehlenden Erwähnung der Restlebensdauervorhersage in der DIN 18800 diese
Vorhersage nicht möglich ist, kann von Seiten des Magistrats nicht bestätigt
werden. Fakt ist, dass das
von der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH mit der Mastprüfung beauftragte
Unternehmen ein, mit dem Fraunhofer Institut entwickeltes, Prüfverfahren
anwendet, welches gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005 als zerstörungsfreies
Prüfverfahren akkreditiert ist. Wie bereits erwähnt, übernimmt die Fa. ZWP die
Haftung für alle Schäden, welche entstehen, wenn ein Beleuchtungsmast vor
seiner zertifizierten Restlebensdauer umfällt. Die pauschale Aussage der sogenannten Fachkreise,
dass die "normative Nutzungsdauer" von Gasleuchten und Gasmasten mindestens
doppelt so lang ist, wie die von elektrisch betriebenen Leuchten und deren
Masten, entspricht keinesfalls den in Frankfurt über viele Jahre gemachten
Erfahrungen. Zu 3.: Beim Austausch der Gasleuchten und
-masten werden lediglich die alten Leuchtenköpfe zu einem gewissen Teil
wiederverwendet und aufgearbeitet. Die alten Gasmasten können, eben wegen ihrer
mangelnden Standsicherheit, nicht wiederverwendet werden. Für die neuen
Ersatz-LED-Gasleuchten wird dann ein neuer, im äußeren Erscheinungsbild zwar
gleicher, jedoch feuerverzinkter und mit entsprechendem Fundament versehener
Mast eingesetzt.
Zu 4.: Im Rahmen der mit dem Moratorium (§ 6091 vom
04.06.2009) vorgegebenen Aufgabenstellungen wurde auch die Möglichkeit des
Einsatzes von thoriumfreien Glühkörpern in Frankfurt geprüft. Bereits im Jahr
2011 wurden thoriumfreie Glühkörper in bestehende Gasleuchten eingebaut und im
Beisein der Lieferanten Lichtmessungen durchgeführt. Diese Messungen ergaben,
dass bei Einsatz der thoriumfreien Glühkörper Lichteinbußen von ca. 25% zu
verzeichnen waren. Nach 3 Monaten ging der Lichtstrom abermals erheblich zurück
und eine größere Zahl der Glühkörper fiel aus. Auf Grundlage dieser Resultate
wurde der Wechsel auf thoriumfreie Glühkörper nicht weiterverfolgt. Zu 5.: Sowohl für die Investitionsplanung, als auch für die
Kalkulation der Folgekosten wurden alle in der Frage angesprochen Parameter
berücksichtigt. In der Anlage 1 bis 3 der Magistratsvorlage wurde der Vergleich
zwischen den Umrüstungsvarianten Gas gegen LED und Gas gegen Gas bereits
durchgeführt und kann dort entnommen werden. Die Leuchtköpfe der
Elektroleuchten werden in Frankfurt, entgegen der Angaben in der Anfrage erst
nach 35 Jahren gewechselt, Masten sogar erst nach 50 Jahren. Ein notwendiger
Austausch der Elektroleuchten nach Erreichen der Amortisationszeit ist also
nicht erforderlich. Die ausgetauschten Leuchten verursachen nach der
Amortisation lediglich noch die zum Betrieb erforderlichen Wartungs- und
Betriebskosten. Zwar erzeugt
eine Kilowattstunde (kWh) Gas mit 0,201 Kilogramm je Kilowattstunde im
Vergleich zum Strom mit 0,4 Kilogramm je Kilowattstunde weniger CO2,
entscheidend ist aber dabei der Energieverbrauch der jeweiligen Lichtquelle.
Der Gasverbrauch einer Gasleuchte liegt mehr als 30-mal so hoch wie eine
vergleichbare Stromlichtquelle. Daher beträgt der CO2 Ausstoß einer 6flammigen
Gasleuchte pro Jahr 1,3 Tonnen, der Ausstoß einer 8flammigen Gasleuchte 1,7
Tonnen. Eine stadtübliche Straßenbeleuchtung erzeugt 103 Kilogramm bzw. 144
Kilogramm CO2 pro Jahr und eine LED-Leuchte 114 Kilogramm CO2 pro Jahr. Durch
den Ersatz aller Gasleuchten im Stadtgebiet durch elektrisch betriebene
Leuchten können jährlich rund 7.000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden.
(siehe untenstehende Tabelle) Aktuell liegt- aufgrund des höheren Grünstromanteils
der Mainova - der pro Kilowattstunde Strom erzeugte CO2 Ausstoß bei 0,395
Kilogramm und noch besser. Die CO-Menge je Kilowattstunde Gas ist aktuell noch
immer auf dem gleichen Wert. Zu 6.: Zur Erläuterung der Störquote sollen hier die
aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2013 dienen. Bei 5467 Gasleuchten wurden 7240 Störungen ermittelt
und dokumentiert. Das entspricht einer Störungsquote von 7240/5467*100=132,4%.
Zum Vergleich: Bei den
Elektroleuchten wurden 2013 bei 60.382 Elektrostraßenleuchten insgesamt 8030
Störungen ermittelt und dokumentiert. Das entspricht einer Störungsquote von
8030/60382*100=13,3%. Die in
der Vergangenheit häufig aufgestellte Behauptung, in anderen Städten wie
Düsseldorf wären die Störungsquoten unter 10%, ist falsch. Auf Anfrage vom 09.05.2014 an die
betriebsführende Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (Tochter der Stadtwerke
Düsseldorf) wurde offiziell eine mittlere Störungsquote von 120,35% in den
letzten 4 Jahren angegeben. Zu 7.: Die Aussage, dass der Geschäftsführer der SRM
eingeräumt habe, dass die Gasleuchten nur noch nach Bedarf gewartet werden,
wird weder von ihm selbst, noch von anderen Teilnehmern der
Informationsveranstaltung am 09.04.14 bestätigt. Vielmehr ist festzuhalten,
dass die Gasleuchten jährlich einmal gewartet, zweimal kontrolliert und
natürlich bei Bedarf repariert werden. Zu 8.: Dem Magistrat liegt es fern, die mit dem Moratorium
(§ 6091 vom 04.06.2009) getroffenen Festlegungen, "die Gaslaternen im
Dichterviertel zunächst drei Jahre zu erhalten," zu umgehen. Dieser Festlegung
folgend wurden im Dichterviertel bisher keine Gasleuchten ausgetauscht. Den weitergehenden Vorgaben des vorgenannten
Beschlusses aus dem Jahr 2009 entsprechend, wird der
Stadtverordnetenversammlung mit der M 69 ein Konzept vorgelegt, mit dem
unter weitestgehender Erhaltung des prägenden Eindrucks der vormaligen
Gasbeleuchtung (Ausrüstung der historischen Laternengehäuse mit
LED-Lichttechnik in warmer Lichtfarbe, Nachbildung der Masten in gleicher
Optik) und Benennung der dafür in Betracht kommenden Stadtteile oder
Straßenzüge, einschließlich der Senkung von Energieverbrauch und Betriebskosten
erreicht werden kann. Sofern die Stadtverordnetenversammlung dieses Konzept
beschließt, wird unter Berücksichtigung von Stand- bzw. Verkehrssicherheit
festzulegen sein, in welchen Planungszeiträumen und Abschnitten eine Umrüstung
auf LED Leuchten oder stadtübliche elektrische Straßenleuchten erfolgt.
Gleichwohl wurde im vergangenen Jahr aufgrund
fehlender Standsicherheit einzelner Gasbeleuchtungsmasten ein Austausch
zwingend erforderlich. Unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und
wirtschaftlicher Aspekte, aber auch um einen Rückbau der vorhandenen
Straßenbeleuchtung in den betroffenen Bereichen zu vermeiden, mussten daher im
Verlauf des letzten Jahres in den vom Ortsbeirat aufgeführten
Straßenabschnitten 14 standunsichere Gasleuchten durch strombetriebene Koffer 2
Leuchten ersetzt werden, wobei die Masten den Gasleuchtenmasten in gleicher
Optik nachgebildet sind. Ausgenommen hiervon sind die Philipp-Fleck-Straße und
die Habsburger Allee. Während in der Philipp-Fleck-Straße im Jahr 2010 neun
defekte Gasleuchtenköpfe durch neue Gasleuchtenköpfe sowie an der
Kreuzung Friedrich-Naumann-Straße/ Ecke Philipp-Fleck-Straße in diesem Jahr
eine Gasleuchte provisorisch durch eine Stromleuchte ersetzt wurden, befinden
sich in der Habsburger Allee keine Gasleuchten, sondern nur strombetriebene
Leuchten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2014, V
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