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Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 856 Betreff: Kalkulationsgrundlagen zum Abriss der Frankfurter Gasbeleuchtung Zu 1.: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit besteht die Verpflichtung, die Masten der öffentlichen Straßenbeleuchtung regelmäßig auf ihre Standsicherheit zu prüfen. Hierfür gibt es verschiedene Prüfverfahren. Die Stadt Frankfurt hat sich in Abstimmung mit der SRM Straßenbeleuchtung Rhein Main GmbH im Jahr 2007 für das Ultraschallprüfverfahren der Fa. ZWP Anlagenrevision GmbH, einer Tochter des TÜV Saarland, entschieden. Hintergrund hierfür war, dass dieses Verfahren nach der International Laboratory Accredditation Cooperation (ILAC) anerkannt und gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005 als zerstörungsfrei akkreditiert ist. Zudem benötigt diese Art der Mastprüfung im Gegensatz zu den anderen Verfahren - wie z. B. dem Mastbiegeverfahren, das in der Stadt Frankfurt am Main zuvor angewendet wurde - relativ wenig Platz, so dass die Sperrung von Teilen der Straße oder des Gehweges nicht erforderlich ist. Ein weiteres wichtiges Argument für die Anwendung des Ultraschallprüfverfahrens der Fa. ZWP Anlagenrevision GmbH war die Zertifizierung einer Restlebensdauer nach erfolgter Prüfung von bis zu 20 Jahren. Die Fa. ZWP haftet in dieser Zeit für alle Schäden, welche entstehen, wenn ein Beleuchtungsmast vor seiner zertifizierten Restlebensdauer umfällt. Für die Betriebsführung bedeutet die Angabe der Restlebensdauer, dass eine langfristige Planung für die Mastprüfungen durchgeführt werden kann und nur Masten geprüft werden, bei denen ein Standsicherheitsproblem wahrscheinlich ist. In Bezug auf die angegebene 5% Mängelquote in Berlin und Düsseldorf ist festzuhalten, dass die Quote in Frankfurt noch darunter liegt. 2011 sind in Frankfurt alle Gasmasten geprüft worden. In Düsseldorf dagegen handelt es sich nach Aussage des Betriebsführers lediglich um Stichproben von 600 Masten (ca. 4% des Bestandes). 117 Masten waren 2011 in Frankfurt sofort auszutauschen. Dies entsprach beim damaligen Leuchtenbestand einer Quote 2,1%. Entscheidend sind hier jedoch nicht die Quoten, sondern die absoluten Zahlen und der Zeitraum, in welchem die Masten gestellt wurden. Da mit 5.255 Stück ca. 96% aller Gasleuchtenmasten in Frankfurt am Main in dem begrenzten Zeitraum von 1953-1966 errichtet wurden, ist es technisch nicht vermeidbar, dass diese Masten auch bei guter Wartung nach ca. 60 Jahren Standzeit ihr Lebensdauerende erreichen. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass eine Bereitstellun des Prüfauftrages zur Standsicherheit durch die SRM Straßenbeleuchtung Rhein - Main GmbH aus vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht möglich ist. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein - Main GmbH ist vertraglich nicht berechtigt, Aufträge oder Verträge und an Dritte weiterzugeben. Gleichwohl hat sich die SRM Straßenbeleuchtung Rhein - Main GmbH bereit erklärt, bei Fragen zu einzelnen Beleuchtungsmasten, die diesbezüglichen Daten zur Verfügung zu stellen. Dem Magistrat ist die erwähnte Aussage eines Mainova-Sprechers aus dem Jahr 2013 über eine Austauschquote von 0,3 - 0,9 Prozent nicht bekannt, so dass hierzu keine Aussagen getroffen werden können. Zu 2.: Ob die Interpretation zulässig ist, dass auf Grund einer fehlenden Erwähnung der Restlebensdauervorhersage in der DIN 18800 diese Vorhersage nicht möglich ist, kann von Seiten des Magistrats nicht bestätigt werden. Fakt ist, dass das von der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH mit der Mastprüfung beauftragte Unternehmen ein, mit dem Fraunhofer Institut entwickeltes, Prüfverfahren anwendet, welches gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005 als zerstörungsfreies Prüfverfahren akkreditiert ist. Wie bereits erwähnt, übernimmt die Fa. ZWP die Haftung für alle Schäden, welche entstehen, wenn ein Beleuchtungsmast vor seiner zertifizierten Restlebensdauer umfällt. Die pauschale Aussage der sogenannten Fachkreise, dass die "normative Nutzungsdauer" von Gasleuchten und Gasmasten mindestens doppelt so lang ist, wie die von elektrisch betriebenen Leuchten und deren Masten, entspricht keinesfalls den in Frankfurt über viele Jahre gemachten Erfahrungen. Zu 3.: Beim Austausch der Gasleuchten und -masten werden lediglich die alten Leuchtenköpfe zu einem gewissen Teil wiederverwendet und aufgearbeitet. Die alten Gasmasten können, eben wegen ihrer mangelnden Standsicherheit, nicht wiederverwendet werden. Für die neuen Ersatz-LED-Gasleuchten wird dann ein neuer, im äußeren Erscheinungsbild zwar gleicher, jedoch feuerverzinkter und mit entsprechendem Fundament versehener Mast eingesetzt. Zu 4.: Im Rahmen der mit dem Moratorium (§ 6091 vom 04.06.2009) vorgegebenen Aufgabenstellungen wurde auch die Möglichkeit des Einsatzes von thoriumfreien Glühkörpern in Frankfurt geprüft. Bereits im Jahr 2011 wurden thoriumfreie Glühkörper in bestehende Gasleuchten eingebaut und im Beisein der Lieferanten Lichtmessungen durchgeführt. Diese Messungen ergaben, dass bei Einsatz der thoriumfreien Glühkörper Lichteinbußen von ca. 25% zu verzeichnen waren. Nach 3 Monaten ging der Lichtstrom abermals erheblich zurück und eine größere Zahl der Glühkörper fiel aus. Auf Grundlage dieser Resultate wurde der Wechsel auf thoriumfreie Glühkörper nicht weiterverfolgt. Zu 5.: Sowohl für die Investitionsplanung, als auch für die Kalkulation der Folgekosten wurden alle in der Frage angesprochen Parameter berücksichtigt. In der Anlage 1 bis 3 der Magistratsvorlage wurde der Vergleich zwischen den Umrüstungsvarianten Gas gegen LED und Gas gegen Gas bereits durchgeführt und kann dort entnommen werden. Die Leuchtköpfe der Elektroleuchten werden in Frankfurt, entgegen der Angaben in der Anfrage erst nach 35 Jahren gewechselt, Masten sogar erst nach 50 Jahren. Ein notwendiger Austausch der Elektroleuchten nach Erreichen der Amortisationszeit ist also nicht erforderlich. Die ausgetauschten Leuchten verursachen nach der Amortisation lediglich noch die zum Betrieb erforderlichen Wartungs- und Betriebskosten. Zwar erzeugt eine Kilowattstunde (kWh) Gas mit 0,201 Kilogramm je Kilowattstunde im Vergleich zum Strom mit 0,4 Kilogramm je Kilowattstunde weniger CO2, entscheidend ist aber dabei der Energieverbrauch der jeweiligen Lichtquelle. Der Gasverbrauch einer Gasleuchte liegt mehr als 30-mal so hoch wie eine vergleichbare Stromlichtquelle. Daher beträgt der CO2 Ausstoß einer 6flammigen Gasleuchte pro Jahr 1,3 Tonnen, der Ausstoß einer 8flammigen Gasleuchte 1,7 Tonnen. Eine stadtübliche Straßenbeleuchtung erzeugt 103 Kilogramm bzw. 144 Kilogramm CO2 pro Jahr und eine LED-Leuchte 114 Kilogramm CO2 pro Jahr. Durch den Ersatz aller Gasleuchten im Stadtgebiet durch elektrisch betriebene Leuchten können jährlich rund 7.000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. (siehe untenstehende Tabelle) Aktuell liegt- aufgrund des höheren Grünstromanteils der Mainova - der pro Kilowattstunde Strom erzeugte CO2 Ausstoß bei 0,395 Kilogramm und noch besser. Die CO-Menge je Kilowattstunde Gas ist aktuell noch immer auf dem gleichen Wert. Zu 6.: Zur Erläuterung der Störquote sollen hier die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2013 dienen. Bei 5467 Gasleuchten wurden 7240 Störungen ermittelt und dokumentiert. Das entspricht einer Störungsquote von 7240/5467*100=132,4%. Zum Vergleich: Bei den Elektroleuchten wurden 2013 bei 60.382 Elektrostraßenleuchten insgesamt 8030 Störungen ermittelt und dokumentiert. Das entspricht einer Störungsquote von 8030/60382*100=13,3%. Die in der Vergangenheit häufig aufgestellte Behauptung, in anderen Städten wie Düsseldorf wären die Störungsquoten unter 10%, ist falsch. Auf Anfrage vom 09.05.2014 an die betriebsführende Netzgesellschaft Düsseldorf mbH (Tochter der Stadtwerke Düsseldorf) wurde offiziell eine mittlere Störungsquote von 120,35% in den letzten 4 Jahren angegeben. Zu 7.: Die Aussage, dass der Geschäftsführer der SRM eingeräumt habe, dass die Gasleuchten nur noch nach Bedarf gewartet werden, wird weder von ihm selbst, noch von anderen Teilnehmern der Informationsveranstaltung am 09.04.14 bestätigt. Vielmehr ist festzuhalten, dass die Gasleuchten jährlich einmal gewartet, zweimal kontrolliert und natürlich bei Bedarf repariert werden. Zu 8.: Dem Magistrat liegt es fern, die mit dem Moratorium (§ 6091 vom 04.06.2009) getroffenen Festlegungen, "die Gaslaternen im Dichterviertel zunächst drei Jahre zu erhalten," zu umgehen. Dieser Festlegung folgend wurden im Dichterviertel bisher keine Gasleuchten ausgetauscht. Den weitergehenden Vorgaben des vorgenannten Beschlusses aus dem Jahr 2009 entsprechend, wird der Stadtverordnetenversammlung mit der M 69 ein Konzept vorgelegt, mit dem unter weitestgehender Erhaltung des prägenden Eindrucks der vormaligen Gasbeleuchtung (Ausrüstung der historischen Laternengehäuse mit LED-Lichttechnik in warmer Lichtfarbe, Nachbildung der Masten in gleicher Optik) und Benennung der dafür in Betracht kommenden Stadtteile oder Straßenzüge, einschließlich der Senkung von Energieverbrauch und Betriebskosten erreicht werden kann. Sofern die Stadtverordnetenversammlung dieses Konzept beschließt, wird unter Berücksichtigung von Stand- bzw. Verkehrssicherheit festzulegen sein, in welchen Planungszeiträumen und Abschnitten eine Umrüstung auf LED Leuchten oder stadtübliche elektrische Straßenleuchten erfolgt. Gleichwohl wurde im vergangenen Jahr aufgrund fehlender Standsicherheit einzelner Gasbeleuchtungsmasten ein Austausch zwingend erforderlich. Unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Aspekte, aber auch um einen Rückbau der vorhandenen Straßenbeleuchtung in den betroffenen Bereichen zu vermeiden, mussten daher im Verlauf des letzten Jahres in den vom Ortsbeirat aufgeführten Straßenabschnitten 14 standunsichere Gasleuchten durch strombetriebene Koffer 2 Leuchten ersetzt werden, wobei die Masten den Gasleuchtenmasten in gleicher Optik nachgebildet sind. Ausgenommen hiervon sind die Philipp-Fleck-Straße und die Habsburger Allee. Während in der Philipp-Fleck-Straße im Jahr 2010 neun defekte Gasleuchtenköpfe durch neue Gasleuchtenköpfe sowie an der Kreuzung Friedrich-Naumann-Straße/ Ecke Philipp-Fleck-Straße in diesem Jahr eine Gasleuchte provisorisch durch eine Stromleuchte ersetzt wurden, befinden sich in der Habsburger Allee keine Gasleuchten, sondern nur strombetriebene Leuchten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2014, V 1013