Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 95 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel
2017 Die Schaffung von Parkraum in Quartiersgaragen kann einen
Beitrag dazu leisten, den Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner zu
verbessern und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu verbessern.
Quartiersgaragen sich jedoch gleichzeitig eine sehr aufwändige Maßnahme und die
Erfahrungen zeigen, dass ein erfolgreicher Betrieb nur bei ausgesprochen
günstigen Randbedingungen in Aussicht genommen werden kann. Insofern werden Quartiersgaragen - insbesondere in
der Form von Tiefgaragen - immer nur im Einzelfall verfolgungswürdig sein.
Quartiersgaragen können zwar grundsätzlich aus Stellplatzablösemitteln
(mit-)finanziert werden, die bestehenden Rücklagen sind aber bereits
weitestgehend in geplanten Projekten gebunden, so dass eine Finanzierung neuer
Quartiersgaragen aus der Stellplatzablöse nicht in Aussicht genommen werden
kann. Der Magistrat konzentriert seine Überlegungen zu Quartiersgaragen daher
derzeit vorrangig auf Stadtteile und Quartiere mit einer noch stärker
ausgeprägten Parkraumproblematik, als im Umfeld der vorgeschlagenen
Standorte. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3716
Antrag vom
05.03.2019, OF
732/10
Anregung vom 19.03.2019, OA 372