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Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 95 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017 Die Schaffung von Parkraum in Quartiersgaragen kann einen Beitrag dazu leisten, den Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu verbessern. Quartiersgaragen sich jedoch gleichzeitig eine sehr aufwändige Maßnahme und die Erfahrungen zeigen, dass ein erfolgreicher Betrieb nur bei ausgesprochen günstigen Randbedingungen in Aussicht genommen werden kann. Insofern werden Quartiersgaragen - insbesondere in der Form von Tiefgaragen - immer nur im Einzelfall verfolgungswürdig sein. Quartiersgaragen können zwar grundsätzlich aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert werden, die bestehenden Rücklagen sind aber bereits weitestgehend in geplanten Projekten gebunden, so dass eine Finanzierung neuer Quartiersgaragen aus der Stellplatzablöse nicht in Aussicht genommen werden kann. Der Magistrat konzentriert seine Überlegungen zu Quartiersgaragen daher derzeit vorrangig auf Stadtteile und Quartiere mit einer noch stärker ausgeprägten Parkraumproblematik, als im Umfeld der vorgeschlagenen Standorte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3716 Antrag vom 05.03.2019, OF 732/10 Anregung vom 19.03.2019, OA 372