Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verwendung der Stellplatzablösemittel

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Stellplatzablösemittel Vorgang: OM 3716/18 OBR 10; ST 95/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Verwendung der verbleibenden Stellplatzablösemittel wird überprüft, damit hieraus gerade in den Außenberzirken tatsächlich zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum, etwa durch Quartiersgaragen, geschaffen werden. Begründung: Die Begründung in ST 95 ist nicht nachvollziehbar. Die Stellplatzablöse, die ja ursprünglich dafür geschaffen wurde die planungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplätze, die auf privaten Flächen nicht geschaffen werden können, im öffentlichen Raum zu errichten, ist so für andere Projekte verplant, dass keine Mittel mehr für das eigentliche Schaffen von Parkraum zur Verfügung stehen. Gerade in den Außenbezirken werden die Bewohner ihre Fahrzeuge aber nicht abschaffen. Wenn sie etwa Fahrrad und ÖPNV nutzen sollen, müssen die Fahrzeuge an ihrem Wohnort untergebracht werden können. Dies ist aber im Ortsbezirk 10 an vielen Stellen kaum noch möglich. Deshalb muss gerade hier öffentlicher Parkraum, etwa durch Quartiersgaragen geschaffen werden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu ermöglichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2019, OF 732/10 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Vorgang: OM 3716/18 OBR 10; ST 95/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Verwendung der verbleibenden Stellplatzablösemittel wird überprüft, damit hieraus gerade in den Außenberzirken tatsächlich zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum, etwa durch Quartiersgaragen, geschaffen werden. Begründung: Die Begründung in ST 95 ist nicht nachvollziehbar. Die Stellplatzablöse, die ja ursprünglich dafür geschaffen wurde die planungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplätze, die auf privaten Flächen nicht geschaffen werden können, im öffentlichen Raum zu errichten, ist so für andere Projekte verplant, dass keine Mittel mehr für das eigentliche Schaffen von Parkraum zur Verfügung stehen. Gerade in den Außenbezirken werden die Bewohner ihre Fahrzeuge aber nicht abschaffen. Wenn sie etwa Fahrrad und ÖPNV nutzen sollen, müssen die Fahrzeuge an ihrem Wohnort untergebracht werden können. Dies ist aber im Ortsbezirk 10 an vielen Stellen kaum noch möglich. Deshalb muss gerade hier öffentlicher Parkraum, etwa durch Quartiersgaragen geschaffen werden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu ermöglichen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3716 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 95 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 372 2019 Die Vorlage OF 732/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "in den Außenbezirken" durch "im Ortsbezirk 10" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)