Verwendung der Stellplatzablösemittel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1648 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel
Nach der Hessischen Bauordnung können die Herstellung
zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes, die
Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender
Parkeinrichtungen oder sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom
ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen
Personennah- oder Fahrradverkehrs aus Stellplatzablösemittel gefördert
werden. Insofern können Quartiersgaragen
grundsätzlich aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert werden, was in der
Vergangenheit auch schon der Fall war. Auch im Rahmen von Straßensanierungen
werden immer wieder Parkplätze geschaffen. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom
18.01.2019, ST 95 ausgeführt, sind die bestehenden Rücklagen aber bereits
weitestgehend in geplanten Projekten gebunden. Eine Finanzierung neuer
Quartiersgaragen aus der Stellplatzablöse kann somit nicht in Aussicht gestellt
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.03.2019, OA 372