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Verwendung der Stellplatzablösemittel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1648 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Nach der Hessischen Bauordnung können die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes, die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen oder sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs aus Stellplatzablösemittel gefördert werden. Insofern können Quartiersgaragen grundsätzlich aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert werden, was in der Vergangenheit auch schon der Fall war. Auch im Rahmen von Straßensanierungen werden immer wieder Parkplätze geschaffen. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 95 ausgeführt, sind die bestehenden Rücklagen aber bereits weitestgehend in geplanten Projekten gebunden. Eine Finanzierung neuer Quartiersgaragen aus der Stellplatzablöse kann somit nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.03.2019, OA 372