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Tempokontrollen auf den Sossenheimer Grundnetzstraßen auch nachts durchführen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 95 Betreff: Tempokontrollen auf den Sossenheimer Grundnetzstraßen auch nachts durchführen Die von der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen finden in der Regel tagsüber statt. Eine Ausnahme bildeten die nächtlichen Kontrollen in den vergangenen Wochen, die im Rahmen einer Sonderaktion durchgeführt wurden. Geschwindigkeitskontrollen, die in diesem Jahr zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vorgenommen wurden, brachten folgende Ergebnisse: Westerbachstraße Stunden insgesamt: ca. 5 Std. registrierte Fahrzeuge: 756 Verwarnungen: 87 Quote: 11,5 %, Kurmainzer Straße Stunden insgesamt: ca. 12 Std. registrierte Fahrzeuge: 3808 Verwarnungen: 436 Quote: 11,4 %, Alt-Sossenheim Stunden insgesamt: ca. 14 Std. registrierte Fahrzeuge: 3770 Verwarnungen: 499 Quote: 13,2 %, Siegener Straße Stunden insgesamt: ca. 3 Std. registrierte Fahrzeuge: 658 Verwarnungen: 129 Quote: 19,6 %. Es liegen nur wenige Beschwerden über Motorradfahrer vor, die sich primär auf überhöhte Geschwindigkeiten beziehen. Bei der Polizei Hessen ist die Beschwerdelage ähnlich. Das Thema Lärmbelästigung hat bisher lediglich eine untergeordnete Rolle eingenommen. Die für den fließenden Verkehr originär zuständige Landespolizei kontrolliert im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachung auch die Technik der Motorräder, wobei es gelegentlich zu Beanstandungen kommt. Laut Aussage der Polizei gilt es jedoch zu bedenken, dass der Gesetzgeber hinsichtlich des "Auspuff-Lärms" eine Entschärfung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgenommen hat. Der derzeitige EU-Geräuschgrenzwert für Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 175 ccm liegt mit 80 dB (A) exakt auf dem Niveau schwerer LKW, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Messung den lautesten Betriebspunkt bei der Höchstdrehzahl darstellt. Motorräder sind in der EU gegenwärtig als lauteste Kraftfahrzeugklasse eingestuft. Somit entspricht die teilweise empfundene Lärmbelästigung oft keinem Fahrzeugmangel. Zudem geht der überwiegende Lärm von Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h aus, die bei ihrer Höchstgeschwindigkeit sehr hohe Motordrehzahlen entwickeln, was zu einem durchgängig hohen Lärmpegel führt. Zur weiteren Information sei erwähnt, dass sich in den letzten zwölf Monaten in den in der o.a. Anregung genannten Straßen ein Unfall ereignete, der auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1513 Antrag vom 24.02.2014, OF 973/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964