Tempokontrollen auf den Sossenheimer Grundnetzstraßen auch nachts durchführen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST
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Betreff: Tempokontrollen
auf den Sossenheimer Grundnetzstraßen auch nachts durchführen Die von der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen finden
in der Regel tagsüber statt. Eine Ausnahme bildeten die nächtlichen Kontrollen
in den vergangenen Wochen, die im Rahmen einer Sonderaktion durchgeführt
wurden. Geschwindigkeitskontrollen, die in diesem Jahr
zwischen 18:00 und 22:00 Uhr vorgenommen wurden, brachten folgende Ergebnisse:
Westerbachstraße Stunden insgesamt: ca. 5 Std.
registrierte Fahrzeuge: 756
Verwarnungen: 87 Quote: 11,5 %, Kurmainzer Straße Stunden insgesamt: ca. 12 Std. registrierte Fahrzeuge: 3808 Verwarnungen: 436 Quote: 11,4 %, Alt-Sossenheim Stunden insgesamt: ca. 14 Std. registrierte Fahrzeuge: 3770 Verwarnungen: 499 Quote: 13,2 %, Siegener Straße Stunden insgesamt: ca. 3 Std. registrierte Fahrzeuge: 658 Verwarnungen: 129 Quote: 19,6 %. Es liegen nur wenige Beschwerden über Motorradfahrer
vor, die sich primär auf überhöhte Geschwindigkeiten beziehen. Bei der Polizei
Hessen ist die Beschwerdelage ähnlich. Das Thema Lärmbelästigung hat bisher
lediglich eine untergeordnete Rolle eingenommen. Die für den fließenden Verkehr originär zuständige
Landespolizei kontrolliert im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachung auch die Technik
der Motorräder, wobei es gelegentlich zu Beanstandungen kommt. Laut Aussage der
Polizei gilt es jedoch zu bedenken, dass der Gesetzgeber hinsichtlich des
"Auspuff-Lärms" eine Entschärfung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) vorgenommen hat. Der derzeitige EU-Geräuschgrenzwert für Motorräder
mit einem Hubraum von mehr als 175 ccm liegt mit 80 dB (A) exakt auf dem Niveau
schwerer LKW, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Messung den lautesten
Betriebspunkt bei der Höchstdrehzahl darstellt. Motorräder sind in der EU
gegenwärtig als lauteste Kraftfahrzeugklasse eingestuft. Somit entspricht die teilweise empfundene
Lärmbelästigung oft keinem Fahrzeugmangel. Zudem geht der überwiegende Lärm von
Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
aus, die bei ihrer Höchstgeschwindigkeit sehr hohe Motordrehzahlen entwickeln,
was zu einem durchgängig hohen Lärmpegel führt. Zur weiteren Information sei erwähnt, dass sich in
den letzten zwölf Monaten in den in der o.a. Anregung genannten Straßen ein
Unfall ereignete, der auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen
ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1513
Antrag vom
24.02.2014, OF
973/6
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964