Verkehrssicherheit im Sossenheimer Ortskern nachhaltig erhöhen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1051
Betreff: Verkehrssicherheit
im Sossenheimer Ortskern nachhaltig erhöhen Auch wenn der Magistrat die in der
Anregung zum Ausdruck kommenden Wahrnehmungen durchaus respektiert, ist doch
erfreulicherweise festzustellen, dass im Sossenheimer Ortskern sich kein
Unfallschwerpunkt befindet. Lediglich die Siegener Straße wird von der Polizei
wegen Unfällen im Längs- und Abbiegeverkehr beobachtet. Eine Unfallhäufigkeit
für den Fußgängerverkehr ist nicht gegeben. Der beschriebene Fußgänger-Unfall
ist der erste seit drei bis vier Jahren. Die Fußgängerüberwege sind deutlich
sichtbar, beschildert und ausreichend beleuchtet. Aufgrund einer erhöhten Beschwerdelage im Jahr 2012
über Rotlichtverstöße in der Straße Alt-Sossenheim führte die Polizei tagsüber
insgesamt sechs Kontrollen durch. Rotlichtverstöße wurden dabei nicht
festgestellt. Geschwindigkeitskontrollen, die seit
Anfang 2013 vom Straßenverkehrsamt in der Straße Alt-Sossenheim in den
Abendstunden zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr durchgeführt wurden, ergaben bei
acht Kontrollen eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 8,0 %.
Dies stellt einen deutlichen Rückgang der Quote gegenüber dem in der ST 95/2013
berichteten Wert von 13,2 % dar. Die örtlichen Gegebenheiten in der Straße
Alt-Sossenheim lassen nur erschwert Geschwindigkeitskontrollen mit den der
Polizei zur Verfügung stehenden technischen Mitteln zu. Da zudem kein
geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, führt die Polizei derzeit
keine nächtlichen Kontrollen durch. Um einen Überblick über das
Geschwindigkeitsniveau in der Nacht zu erhalten, wird in nächster Zeit eine
Langzeitmessung vorgenommen. Nach Auswertung der Messergebnisse werden mit der
Polizei mögliche notwendige Maßnahmen erörtert. In der Kurmainzer Straße und in der Siegener Straße
wurden bisher durch die Polizei nachts keine Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt. Kontrollen des Straßenverkehrsamtes, die in diesem Jahr in den
Abendstunden zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr stattfanden, ergaben für die
Kurmainzer Straße eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 9,8 %,
in der Siegener Straße von 11,0 %. In beiden Straßen ist die
Übertretungsquote im Vergleich zum Jahr 2012 zurückgegangen (Jahr 2012:
Kurmainzer Straße 11,4 % und Siegener Straße 19,6 %). Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern
und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und
Polizeibehörden" beinhaltet sehr enge Vorgaben für die Installation von
stationären Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlagen. So dürfen
derartige Anlagen zum Beispiel hauptsächlich an Unfallschwerpunkten installiert
werden. Die Entscheidung, welche konkreten Standorte
ausgewählt werden, erfolgt deshalb in enger Abstimmung mit Polizei und der
Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) anhand
der jeweils aktuellen Gegebenheiten an den einzelnen Örtlichkeiten. Da an der Kreuzung Alt-Sossenheim /
Siegener Straße kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt
vorliegt, bittet der Magistrat um Verständnis, dass dort eine Installation
einer stationären Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlage nicht
vorgesehen ist.
Hinsichtlich der gewünschten
Geschwindigkeitskontrollen in der Nacht, wurde die vorliegende Anregung der
Landespolizei, entsprechend deren originären Zuständigkeit zur Kenntnis und
Bitte um Entsprechung weiter geleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964
Antrag vom
17.08.2015, OF
1440/6
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443