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Verkehrssicherheit im Sossenheimer Ortskern nachhaltig erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1051 Betreff: Verkehrssicherheit im Sossenheimer Ortskern nachhaltig erhöhen Auch wenn der Magistrat die in der Anregung zum Ausdruck kommenden Wahrnehmungen durchaus respektiert, ist doch erfreulicherweise festzustellen, dass im Sossenheimer Ortskern sich kein Unfallschwerpunkt befindet. Lediglich die Siegener Straße wird von der Polizei wegen Unfällen im Längs- und Abbiegeverkehr beobachtet. Eine Unfallhäufigkeit für den Fußgängerverkehr ist nicht gegeben. Der beschriebene Fußgänger-Unfall ist der erste seit drei bis vier Jahren. Die Fußgängerüberwege sind deutlich sichtbar, beschildert und ausreichend beleuchtet. Aufgrund einer erhöhten Beschwerdelage im Jahr 2012 über Rotlichtverstöße in der Straße Alt-Sossenheim führte die Polizei tagsüber insgesamt sechs Kontrollen durch. Rotlichtverstöße wurden dabei nicht festgestellt. Geschwindigkeitskontrollen, die seit Anfang 2013 vom Straßenverkehrsamt in der Straße Alt-Sossenheim in den Abendstunden zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr durchgeführt wurden, ergaben bei acht Kontrollen eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 8,0 %. Dies stellt einen deutlichen Rückgang der Quote gegenüber dem in der ST 95/2013 berichteten Wert von 13,2 % dar. Die örtlichen Gegebenheiten in der Straße Alt-Sossenheim lassen nur erschwert Geschwindigkeitskontrollen mit den der Polizei zur Verfügung stehenden technischen Mitteln zu. Da zudem kein geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, führt die Polizei derzeit keine nächtlichen Kontrollen durch. Um einen Überblick über das Geschwindigkeitsniveau in der Nacht zu erhalten, wird in nächster Zeit eine Langzeitmessung vorgenommen. Nach Auswertung der Messergebnisse werden mit der Polizei mögliche notwendige Maßnahmen erörtert. In der Kurmainzer Straße und in der Siegener Straße wurden bisher durch die Polizei nachts keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Kontrollen des Straßenverkehrsamtes, die in diesem Jahr in den Abendstunden zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr stattfanden, ergaben für die Kurmainzer Straße eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 9,8 %, in der Siegener Straße von 11,0 %. In beiden Straßen ist die Übertretungsquote im Vergleich zum Jahr 2012 zurückgegangen (Jahr 2012: Kurmainzer Straße 11,4 % und Siegener Straße 19,6 %). Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" beinhaltet sehr enge Vorgaben für die Installation von stationären Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlagen. So dürfen derartige Anlagen zum Beispiel hauptsächlich an Unfallschwerpunkten installiert werden. Die Entscheidung, welche konkreten Standorte ausgewählt werden, erfolgt deshalb in enger Abstimmung mit Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten an den einzelnen Örtlichkeiten. Da an der Kreuzung Alt-Sossenheim / Siegener Straße kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vorliegt, bittet der Magistrat um Verständnis, dass dort eine Installation einer stationären Geschwindigkeits- oder Rotlichtüberwachungsanlage nicht vorgesehen ist. Hinsichtlich der gewünschten Geschwindigkeitskontrollen in der Nacht, wurde die vorliegende Anregung der Landespolizei, entsprechend deren originären Zuständigkeit zur Kenntnis und Bitte um Entsprechung weiter geleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2964 Antrag vom 17.08.2015, OF 1440/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4443