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Rampe für die neu zu bauende Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 904

Betreff: Rampe für die neu zu bauende Carl-Ulrich-Brücke Der Handlungsspielraum zur Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Nordrampe zu Carl-Ulrich-Brücke ist durch den im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Baumbestand auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt und lässt eine Auffüllung der Böschungen zur Verbreiterung der Seitenräume nicht zu, sodass aufwändigere Lösungen (z. B. Stege für Fußgänger und Radfahrer in den Böschungsbereichen) verfolgt werden müssten. Unabhängig davon verweist der Magistrat auf die Stellungnahme ST 841/ 2010, in der bereits ausgeführt wurde, dass die bestehenden Planungen für den Kreisverkehr Carl-Benz-/Dieburger Straße und die Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke derzeit nicht weiter verfolgt werden, da sich der betreffende Straßenabschnitt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraße L 3001 in der Baulast des Landes Hessen befindet. Der planfestgestellte Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke sieht keine Veränderungen im nördlichen Rampenbereich vor.