Rampe für die neu zu bauende Carl-Ulrich-Brücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST
904
Betreff: Rampe für die neu
zu bauende Carl-Ulrich-Brücke Der Handlungsspielraum zur
Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und Radfahrer im Bereich
der Nordrampe zu Carl-Ulrich-Brücke ist durch den im Landschaftsschutzgebiet
befindlichen Baumbestand auf beiden Seiten der Straße stark eingeschränkt und
lässt eine Auffüllung der Böschungen zur Verbreiterung der Seitenräume nicht
zu, sodass aufwändigere Lösungen (z. B. Stege für Fußgänger und Radfahrer
in den Böschungsbereichen) verfolgt werden müssten. Unabhängig davon verweist der Magistrat auf die
Stellungnahme ST 841/ 2010, in der bereits ausgeführt wurde, dass die
bestehenden Planungen für den Kreisverkehr Carl-Benz-/Dieburger Straße und die
Nordrampe zur Carl-Ulrich-Brücke derzeit nicht weiter verfolgt werden, da sich
der betreffende Straßenabschnitt außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der
Landesstraße L 3001 in der Baulast des Landes Hessen befindet. Der
planfestgestellte Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke sieht keine
Veränderungen im nördlichen Rampenbereich vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
21.01.2013, EA 27
Anregung an
den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2460