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Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz FrankfurtFechenheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2460 entstanden aus Vorlage: OF 191/11 vom 16.08.2013 Betreff: Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim Vorgang: ST 1338/12; ST 904/13 Bezug nehmend auf die Stellungnahmen vom 17.08.2012, ST 1338, und vom 24.06.2013, ST 904, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat darzustellen, wie der Brückenersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke mit verändertem Fahrbahn- und Fußgängerweg/Fahrradweg-Querschnitt an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim angeschlossen wird. Weiterhin ist die zukünftige Fortführung des Radweges von der Brücke nach Norden aufzuzeigen. Des Weiteren möge der Magistrat dem Ortsbeirat aufzeigen, auf welchem Wege zukünftig Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen et cetera die Brücke von Norden erreichen beziehungsweise die Brücke nach Norden verlassen sollen. Begründung: Mit relativ hohem finanziellen Aufwand wird zurzeit der Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke betrieben. Diese Maßnahme sichert den Verkehr zwischen Frankfurt-Fechenheim und Offenbach für die nächsten 50 Jahre, für täglich circa 25.000 Kraftfahrzeuge. In diesem Zuge muss es möglich sein zu gewährleisten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radverkehr, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen diese Brücke in Zukunft sicher nutzen und überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1338 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 471 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6

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