Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz FrankfurtFechenheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM
2460 entstanden aus
Vorlage: OF 191/11 vom
16.08.2013 Betreff: Anbindung des Ersatzneubaus
Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim
Vorgang: ST 1338/12; ST
904/13 Bezug nehmend auf die Stellungnahmen vom 17.08.2012,
ST 1338, und vom 24.06.2013, ST 904, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat
darzustellen, wie der Brückenersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke mit
verändertem Fahrbahn- und Fußgängerweg/Fahrradweg-Querschnitt an das vorhandene
Straßennetz Frankfurt-Fechenheim angeschlossen wird. Weiterhin ist die
zukünftige Fortführung des Radweges von der Brücke nach Norden aufzuzeigen. Des
Weiteren möge der Magistrat dem Ortsbeirat aufzeigen, auf welchem Wege
zukünftig Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen et cetera die Brücke von Norden erreichen
beziehungsweise die Brücke nach Norden verlassen sollen. Begründung: Mit relativ hohem finanziellen Aufwand wird zurzeit
der Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke betrieben. Diese Maßnahme sichert den
Verkehr zwischen Frankfurt-Fechenheim und Offenbach für die nächsten 50 Jahre,
für täglich circa 25.000 Kraftfahrzeuge. In diesem Zuge muss es möglich sein zu
gewährleisten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radverkehr,
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen diese Brücke
in Zukunft sicher nutzen und überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2012, ST 1338
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2013, ST 904
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.03.2014, ST 471
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 965
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 145
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
11 am 17.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 6