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Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 145 Betreff: Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim Die am 30.01.2012 planfestgestellte Lösung zum Neubau der Carl-Ulrich-Brücke im Zuge der Landesstraße L 3001 beinhaltet eine Fahrbahnquerschnittsbreite von insgesamt 8 m sowie beidseitige, jeweils 3 m breite gemeinsame Geh-/Radwege. Diese werden am nördlichen Ende der Brücke an die bestehenden Gehwege angeschlossen. Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 1338/12 dargelegt, sieht die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, in deren Baulast sich die Nordrampe befindet, eine Umgestaltung dieses Straßenabschnittes im Zuge des ersatzweisen Brückenneubaus nicht vor. Ungeachtet der tatsächlich bestehenden Zuständigkeit wurde die Rampe der Carl-Ulrich-Brücke, das heißt sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehwege, seitens der Stadt Frankfurt am Main saniert. Für den Fahrradverkehr wurden in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen bzw. Fahrradpiktogramme markiert. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Tempo 30 eingeschränkt. Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen und andere Mobilitätseingeschränkte erreichen und verlassen die Brücke über die bestehenden Gehwege. Somit steht den Verkehrsteilnehmern mit Inbetriebnahme der Brücke eine zweckmäßige und praktikable Lösung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2460