Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
145
Betreff: Anbindung des
Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz
Frankfurt-Fechenheim Die am 30.01.2012
planfestgestellte Lösung zum Neubau der Carl-Ulrich-Brücke im Zuge der
Landesstraße L 3001 beinhaltet eine Fahrbahnquerschnittsbreite von insgesamt 8
m sowie beidseitige, jeweils 3 m breite gemeinsame Geh-/Radwege. Diese werden
am nördlichen Ende der Brücke an die bestehenden Gehwege angeschlossen. Wie in
der Stellungnahme des Magistrats ST 1338/12 dargelegt, sieht die Hessische
Straßen- und Verkehrsverwaltung, in deren Baulast sich die Nordrampe befindet,
eine Umgestaltung dieses Straßenabschnittes im Zuge des ersatzweisen
Brückenneubaus nicht vor. Ungeachtet der tatsächlich bestehenden Zuständigkeit
wurde die Rampe der Carl-Ulrich-Brücke, das heißt sowohl die Fahrbahn als
auch die beidseitigen Gehwege, seitens der Stadt Frankfurt am Main saniert. Für
den Fahrradverkehr wurden in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen bzw.
Fahrradpiktogramme markiert. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit wurde zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Tempo 30 eingeschränkt. Personen mit
Rollstühlen, Kinderwagen und andere Mobilitätseingeschränkte erreichen und
verlassen die Brücke über die bestehenden Gehwege. Somit steht den Verkehrsteilnehmern mit
Inbetriebnahme der Brücke eine zweckmäßige und praktikable Lösung zur
Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.09.2013, OM 2460