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Vorgartensatzung besser nutzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat teilt die Einschätzung des Ortsbeirats, dass die Nutzung des Vorgartens in der Guiollettstraße 44-46/Ecke Ulmenstraße nicht der Vorgartensatzung entspricht. Eigentümerin der Liegenschaft ist allerdings eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Gegen einen öffentlichen Eigentümer kann der Magistrat aus rechtlichen Gründen kein Verwaltungsverfahren einleiten und die Wiederherstellung einer vorgartenkonformen Nutzung fordern. Der Magistrat wird dennoch mit der Eigentümerin Kontakt aufnehmen, um diese über die Vorgaben der Vorgartensatzung zu informieren, und darum bitten, dass die Eigentümerin in eigener Veranlassung den Vorgarten begrünen wird.