Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziffer 1.: Eigentümerin der Liegenschaft ist die Bayerische Apothekerversorgung Anstalt des öffentlichen Rechts. Zu Ziffer 2. und 3.: Für Liegenschaften im Eigentum öffentlicher Trägerschaft gilt § 79 Hessische Bauordnung (HBO). Nach dessen Absatz 6 liegt die Verantwortung für den Zustand der Liegenschaft und der baulichen Anlagen beim öffentlichen Träger. Der Magistrat hat hier als untere Bauaufsichtsbehörde keine Durchsetzungskompetenz. Es wurde gleichwohl mit der Eigentümerin Kontakt aufgenommen und auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Vorgartensatzung hingewiesen. In diesem Zusammenhang hat die Eigentümerin zugesichert, dass in der Pflanzperiode Frühjahr 2022 eine komplette Überarbeitung der geschotterten Bereiche zugunsten einer Begrünung erfolgen wird. Nach derzeitigem Stand seien eine Hecke entlang der Gehwege und das großflächige Einbringen von Staudenpflanzen geplant.