Vorgartensatzung gilt für öffentliche Institutionen nicht?
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Antrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten 1. welche Anstalt des öffentlichen Rechts als Eigentümerin der Immobilie Guiollettstraße 44-46 hier gegen die Vorgartensatzung verstößt, 2. welche rechtlichen Gründe verhindern, dass die Stadt in solchen Fällen keine Durchsetzungsmöglichkeiten der eigenen Satzungen hat, 3. welche Ergebnisse bei der zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme mit der Eigentümerin erzielt werden konnten.
Begründung
Informationsbedarf.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
2
2. Sitzung OBR 2
TO I
Einstimmige Annahme