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Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Im Rahmen von Abstimmungsgesprächen der Fachämter mit dem beauftragten Verkehrsplaner beim städtischen Schulamt vom März dieses Jahres wurden die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens, die zeitliche Umsetzung unter Berücksichtigung der Erfordernisse und der Ausbauplanung der Schule analysiert. Danach ist vorgesehen, zum Beginn des kommenden Schuljahrs eine Bushaltestelle anzubieten. Zunächst soll bis Herbst 2016 eine provisorische Lösung eingerichtet werden. Hierzu muss an geeigneter Stelle ein Teil des schmalen Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Gehweg befestigt werden. Baumfällungen sind dafür nicht erforderlich. In den Folgejahren soll sodann anhand der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen bewertet werden, ob weitere Maßnahmen notwendig werden. Bei dann auftretenden Verkehrsproblemen ergeben sich aus dem Gutachten und den Abstimmungsgesprächen bereits jetzt ein Maßnahmepaket, das dann umzusetzen wäre. Dies vorangestellt, wird zu den einzelnen Punkten der Anregung wie folgt Stellung genommen: Zu 1.: Eine Einrichtung von Kreisverkehren ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Stattdessen soll für ältere Schülerinnen und Schülern das Erreichen der Schule mit dem ÖPNV, per Fahrrad und zu Fuß sicher und attraktiv gestaltet werden. Zu 2.: Für das geplante Gymnasium Nord wird eine Schulbusverbindung eingerichtet. Auf sogenannte "Kiss & Go Parkplätze" wird verzichtet, insbesondere auch, um ein durch "Elterntaxen" entstehendes Verkehrsaufkommen nicht zu fördern. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen. Die Linie 60 wird von Alt Eschersheim/Heddernheim kommend mit einzelnen Schulfahrten in die Muckermannstraße geführt, in der zunächst eine provisorische Haltestelle eingerichtet wird. Die Schulfahrten sollen zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten erfolgen. Zu 4.: Die Zugänge zum Schulgelände werden direkt entlang der Muckermannstraße eingerichtet. Der Haupteingang für die Pavillonanlage soll zukünftig an der Muckermannstraße liegen. Mindestens während des ersten Bauabschnitts in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wird die Erschließung für die Schülerinnen und Schüler über eine Treppenanlage der Kollwitzstraße erfolgen. Eine abgeschlossene Planung für die Ausrichtung und Positionierung der Gebäude ab dem Schuljahr 2018/19 liegt noch nicht vor. Zu 5.: Eine Zufahrt über die Schinkelstraße ist bisher nicht vorgesehen. Lediglich eine Feuerwehrzufahrt sowie die Andienung der Mensa sind über die Schinkelstraße geplant. Zu 6.: Die zukünftige Nutzung oder Bewirtschaftung des bisherigen Friedhofparkplatzes erfolgt in einer separaten Beurteilung. Zu 7.: Abweichend vom Schulbeginn der Liebigschule und der Französischen Schule ist vorgesehen, den Schulbeginn der neuen Schule auf 08:30 Uhr festzulegen. Was eine Sanierung der Kollwitzstraße und die Errichtung eines Radwegs bzw. Radschutzstreifen in der Kollwitzstraße und der Muckermannstraße anbelangt, wird derzeit eine Umplanung der Kollwitzstraße bearbeitet. Diese sieht einen Wegfall der baulichen Radwege vor, da eine Trennung von Kraftfahr- und Radverkehr in der Tempo-30-Zone nicht anforderungsgerecht und erforderlich ist. Auch in der Muckermannstraße sind keine gesonderten Anlagen für den Radverkehr notwendig. Künftig soll die derzeitige Benutzungspflicht für Radfahrende auf dem baulich gemeinsamen Geh- und Radweg entfallen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Anregung vom 30.08.2016, OA 51 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117