Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST
895
Betreff: Verkehrsanbindung
für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Im Rahmen von
Abstimmungsgesprächen der Fachämter mit dem beauftragten Verkehrsplaner beim
städtischen Schulamt vom März dieses Jahres wurden die Ergebnisse des
Verkehrsgutachtens, die zeitliche Umsetzung unter Berücksichtigung der
Erfordernisse und der Ausbauplanung der Schule analysiert. Danach ist vorgesehen, zum Beginn des kommenden
Schuljahrs eine Bushaltestelle anzubieten. Zunächst soll bis Herbst 2016 eine
provisorische Lösung eingerichtet werden. Hierzu muss an geeigneter Stelle ein
Teil des schmalen Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Gehweg befestigt werden.
Baumfällungen sind dafür nicht erforderlich. In den Folgejahren soll sodann anhand der
tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen bewertet werden, ob weitere
Maßnahmen notwendig werden. Bei dann auftretenden Verkehrsproblemen ergeben
sich aus dem Gutachten und den Abstimmungsgesprächen bereits jetzt ein
Maßnahmepaket, das dann umzusetzen wäre. Dies vorangestellt, wird zu den einzelnen Punkten
der Anregung wie folgt Stellung genommen: Zu 1.: Eine Einrichtung von Kreisverkehren ist gegenwärtig
nicht vorgesehen. Stattdessen soll für ältere Schülerinnen und Schülern das
Erreichen der Schule mit dem ÖPNV, per Fahrrad und zu Fuß sicher und attraktiv
gestaltet werden. Zu 2.: Für das geplante Gymnasium Nord wird eine
Schulbusverbindung eingerichtet. Auf sogenannte "Kiss & Go Parkplätze" wird
verzichtet, insbesondere auch, um ein durch "Elterntaxen" entstehendes
Verkehrsaufkommen nicht zu fördern. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen. Die Linie 60 wird von
Alt Eschersheim/Heddernheim kommend mit einzelnen Schulfahrten in die
Muckermannstraße geführt, in der zunächst eine provisorische Haltestelle
eingerichtet wird. Die Schulfahrten sollen zu den morgendlichen und
nachmittäglichen Stoßzeiten erfolgen. Zu 4.: Die Zugänge zum Schulgelände werden direkt entlang
der Muckermannstraße eingerichtet. Der Haupteingang für die Pavillonanlage soll
zukünftig an der Muckermannstraße liegen. Mindestens während des ersten Bauabschnitts in den
Schuljahren 2016/17 und 2017/18 wird die Erschließung für die Schülerinnen und
Schüler über eine Treppenanlage der Kollwitzstraße erfolgen. Eine
abgeschlossene Planung für die Ausrichtung und Positionierung der Gebäude ab
dem Schuljahr 2018/19 liegt noch nicht vor. Zu 5.: Eine Zufahrt über die Schinkelstraße ist bisher
nicht vorgesehen. Lediglich eine Feuerwehrzufahrt sowie die Andienung der Mensa
sind über die Schinkelstraße geplant. Zu 6.: Die zukünftige Nutzung oder Bewirtschaftung des
bisherigen Friedhofparkplatzes erfolgt in einer separaten Beurteilung. Zu 7.: Abweichend vom Schulbeginn der Liebigschule und der
Französischen Schule ist vorgesehen, den Schulbeginn der neuen Schule auf 08:30
Uhr festzulegen.
Was eine Sanierung der
Kollwitzstraße und die Errichtung eines Radwegs bzw. Radschutzstreifen in der
Kollwitzstraße und der Muckermannstraße anbelangt, wird derzeit eine Umplanung
der Kollwitzstraße bearbeitet. Diese sieht einen Wegfall der baulichen Radwege
vor, da eine Trennung von Kraftfahr- und Radverkehr in der Tempo-30-Zone nicht
anforderungsgerecht und erforderlich ist. Auch in der Muckermannstraße sind
keine gesonderten Anlagen für den Radverkehr notwendig. Künftig soll die
derzeitige Benutzungspflicht für Radfahrende auf dem baulich gemeinsamen Geh-
und Radweg entfallen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050
Anregung vom
30.08.2016, OA 51
Antrag vom 30.01.2017,
OF 115/7
Anregung vom
07.02.2017, OA 117