Tennenplatz der Sportanlage Goldstein alsbald sanieren (Kunstrasenplatz)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
870
Betreff: Tennenplatz der
Sportanlage Goldstein alsbald sanieren (Kunstrasenplatz) Die städtisch betreute Sportanlage
Goldstein besteht aus zwei Teilen, welche insgesamt über einen Tennenplatz, ein
Kunststoffkleinfeld, einen Rasenplatz mit 400m-Tennenlaufbahn und einem
Beachvolleyballfeld verfügt. An beiden Teilen der Sportanlage befindet sich
jeweils ein Umkleide- und Funktionsgebäude. Zusätzlich zu den dort trainierenden Vereinen nutzt
die Carl-von-Weinberg-Schule, seit geraumer Zeit Eliteschule des Sports und
darüber hinaus auch Eliteschule des Fußballs, die Sportanlage. Auf wiederholte Nachfrage des zuständigen Fachamtes
hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitgeteilt, dass für Eliteschulen des
Fußballs keine Förderung von Kunstrasenplätzen vorgesehen ist. Es wird auch für
die Carl-von-Weinberg-Schule diesbezüglich keine Sonder- regelung getroffen
werden können.
In der Anlage 3 der Vorlage
"Sanierung städtischer Sportanlagen" § 2209 vom 11.10.2012 (M175) befindet sich
die Auflistung der noch ausstehenden Sanierungen der Sportanlagen in
alphabetischer Reihenfolge; eine Priorisierung lässt sich aus dieser
Reihenfolge nicht ableiten. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Realisierung eines
Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Goldstein kann jedoch erst dann genannt
werden, wenn die noch offenen Fragen zur Finanzierung und Detailplanung
abschließend geklärt sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4030
Antrag vom
20.01.2016, OF
1584/6
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1575
Antrag vom
10.08.2016, OF
146/6
Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 108