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Tennenplatz der Sportanlage Goldstein alsbald sanieren (Kunstrasenplatz)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 870 Betreff: Tennenplatz der Sportanlage Goldstein alsbald sanieren (Kunstrasenplatz) Die städtisch betreute Sportanlage Goldstein besteht aus zwei Teilen, welche insgesamt über einen Tennenplatz, ein Kunststoffkleinfeld, einen Rasenplatz mit 400m-Tennenlaufbahn und einem Beachvolleyballfeld verfügt. An beiden Teilen der Sportanlage befindet sich jeweils ein Umkleide- und Funktionsgebäude. Zusätzlich zu den dort trainierenden Vereinen nutzt die Carl-von-Weinberg-Schule, seit geraumer Zeit Eliteschule des Sports und darüber hinaus auch Eliteschule des Fußballs, die Sportanlage. Auf wiederholte Nachfrage des zuständigen Fachamtes hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitgeteilt, dass für Eliteschulen des Fußballs keine Förderung von Kunstrasenplätzen vorgesehen ist. Es wird auch für die Carl-von-Weinberg-Schule diesbezüglich keine Sonder- regelung getroffen werden können. In der Anlage 3 der Vorlage "Sanierung städtischer Sportanlagen" § 2209 vom 11.10.2012 (M175) befindet sich die Auflistung der noch ausstehenden Sanierungen der Sportanlagen in alphabetischer Reihenfolge; eine Priorisierung lässt sich aus dieser Reihenfolge nicht ableiten. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Realisierung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Goldstein kann jedoch erst dann genannt werden, wenn die noch offenen Fragen zur Finanzierung und Detailplanung abschließend geklärt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4030 Antrag vom 20.01.2016, OF 1584/6 Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1575 Antrag vom 10.08.2016, OF 146/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 108

Verknüpfte Vorlagen