Mitteilung der Kosten zur Umgestaltung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Goldstein
Begründung
Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Goldstein Vorgang: OM 4030/15 OBR 6; ST 870/15; V 1575/16 OBR 6; ST 629/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die voraussichtlichen Kosten einer Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Goldstein mitzuteilen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme 870 aus dem Jahr 2015 und der Stellungnahme 629 aus dem Jahr 2016 wurde durch den Magistrat mitgeteilt, dass derzeit kein Zeitpunkt zur Umgestaltung genannt werden kann, da für die Maßnahme bisher keine Mittel im Haushalt veranschlagt seien. Damit diese Mittel in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden können, müssen die voraussichtlichen Kosten den politischen Gremien rechtzeitig bekannt gemacht werden.