Kunstrasenplatz für die Carl-von-Weinberg-Schule und den SC Goldstein
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST
316
Betreff: Kunstrasenplatz
für die Carl-von-Weinberg-Schule und den SC Goldstein Die städtisch betreute Sportanlage
Goldstein besteht aus zwei Teilen. Auf der Nordost-Seite der Straßburger Straße
befindet sich ein Tennenplatz und ein Kunststoffkleinfeld, auf der
Südwest-Seite stehen den Sportlerinnen und Sportlern ein Rasenplatz mit einer
400m Tennenlaufbahn sowie einem Beachfeld (für Volleyball und Handball) zur
Verfügung. Jede Seite verfügt über ein Umkleide- und Funktionsgebäude.
Die Sportanlage wird vom SC Goldstein 1951 e.V.
Frankfurt, dem VFL Goldstein 1953 e.V., dem F.C. Heisenrath Goldstein e.V. und
FFC Viktoria Frankfurt e.V. mit insgesamt 12 Mannschaften genutzt. Die
Carl-von-Weinberg-Schule, Eliteschule des Sports und Eliteschule des Fußballs,
nutzt die Sportanlage ebenfalls. Zu 1.) Auf Nachfrage des zuständigen Fachamtes hat der
Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitgeteilt, dass für Eliteschulen des Fußballs
keine generelle Förderung von Kunstrasenplätzen vorgesehen ist. Es ist davon
auszugehen, dass es keine Sonderlösung für die Carl-von-WeinbergSchule und die
Sportanlage Goldstein geben wird. Zu 2.) Die Anlage 3 der Vorlage "Sanierung städtischer
Sportanlagen" § 2209 vom 11.10.2012 (M 175) ist eine Auflistung der noch zu
sanierenden Sportanlagen in alphabetischer Reihenfolge. Eine Priorisierung
lässt sich daraus nicht ablesen, insofern besteht keine Bindung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 02.12.2014, V
1186
Antrag vom 24.03.2015, OF 1306/6
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4030