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Kunstrasenplatz für die Carl-von-Weinberg-Schule und den SC Goldstein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 316 Betreff: Kunstrasenplatz für die Carl-von-Weinberg-Schule und den SC Goldstein Die städtisch betreute Sportanlage Goldstein besteht aus zwei Teilen. Auf der Nordost-Seite der Straßburger Straße befindet sich ein Tennenplatz und ein Kunststoffkleinfeld, auf der Südwest-Seite stehen den Sportlerinnen und Sportlern ein Rasenplatz mit einer 400m Tennenlaufbahn sowie einem Beachfeld (für Volleyball und Handball) zur Verfügung. Jede Seite verfügt über ein Umkleide- und Funktionsgebäude. Die Sportanlage wird vom SC Goldstein 1951 e.V. Frankfurt, dem VFL Goldstein 1953 e.V., dem F.C. Heisenrath Goldstein e.V. und FFC Viktoria Frankfurt e.V. mit insgesamt 12 Mannschaften genutzt. Die Carl-von-Weinberg-Schule, Eliteschule des Sports und Eliteschule des Fußballs, nutzt die Sportanlage ebenfalls. Zu 1.) Auf Nachfrage des zuständigen Fachamtes hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitgeteilt, dass für Eliteschulen des Fußballs keine generelle Förderung von Kunstrasenplätzen vorgesehen ist. Es ist davon auszugehen, dass es keine Sonderlösung für die Carl-von-WeinbergSchule und die Sportanlage Goldstein geben wird. Zu 2.) Die Anlage 3 der Vorlage "Sanierung städtischer Sportanlagen" § 2209 vom 11.10.2012 (M 175) ist eine Auflistung der noch zu sanierenden Sportanlagen in alphabetischer Reihenfolge. Eine Priorisierung lässt sich daraus nicht ablesen, insofern besteht keine Bindung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1186 Antrag vom 24.03.2015, OF 1306/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4030