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Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 868 Betreff: Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz Das Gelände des vom Ortsbeirat angesprochenen Autohauses liegt direkt an der durch das Zeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) gesperrten Wickerer Straße und ist durch ein Tor mit dieser verbunden. Ob hier Fahrzeuge durchfahren oder nur Personen durchgehen können, ist rechtlich unbedeutend. Entscheidend ist der direkte Zugang zu diesem Gelände, womit die Mitarbeiter des Autohauses als Anlieger zu werten sind und dort auch parken dürfen. Kontrollen in Bezug auf das Verkehrszeichen 250 StVO mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO sind, wie in der Stellungnahme ST 75 vom 13.01.2012 ausgeführt wurde, grundsätzlich nicht effektiv und stehen in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen personellen Aufwand. Aus den genannten Gründen der Magistrat weiterhin eine Umsetzung der Anregung als nicht praktikabel an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 904