Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST
868
Betreff: Die Erbbausiedlung
ist kein Betriebsparkplatz Das Gelände des vom Ortsbeirat
angesprochenen Autohauses liegt direkt an der durch das Zeichen 250
Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzeichen
1020-30 StVO (Anlieger frei) gesperrten Wickerer Straße und ist durch ein Tor
mit dieser verbunden. Ob hier Fahrzeuge durchfahren oder nur Personen
durchgehen können, ist rechtlich unbedeutend. Entscheidend ist der direkte
Zugang zu diesem Gelände, womit die Mitarbeiter des Autohauses als Anlieger zu
werten sind und dort auch parken dürfen. Kontrollen in Bezug auf das Verkehrszeichen 250
StVO mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO sind, wie in der Stellungnahme ST 75
vom 13.01.2012 ausgeführt wurde, grundsätzlich nicht effektiv und stehen in
keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen personellen Aufwand. Aus den genannten Gründen der
Magistrat weiterhin eine Umsetzung der Anregung als nicht praktikabel an.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2012, OM 904