Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM
904 entstanden aus
Vorlage: OF 128/1 vom
29.01.2012 Betreff: Die Erbbausiedlung ist kein
Betriebsparkplatz Vorgang: OM 254/11 OBR 1; ST 75/12 Mit der Stellungnahme vom
13.01.2012, ST 75, teilt der Magistrat mit, dass die vom Ortsbeirat im
August 2011 vorgeschlagene Beschilderung nicht umgesetzt werden kann. Begründet
wird dies damit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und
Besucher der im Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (wie dem Autohaus) als
Anlieger gelten.
Die Antwort ist sachlich nicht
richtig. In der sogenannten Erbbausiedlung ist kein Gewerbe ansässig, das
Autohaus liegt außerhalb dieses Gebietes und kann durch das Wohngebiet nicht
angefahren werden.
Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat erneut aufgefordert, ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge
aller Art) und ein Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an die Einfahrt in die Rüsselsheimer Straße vom
"Aldi-Gelände"/Frankenallee kommend anbringen und dieses Verbot auch überwachen
zu lassen. Begründung: Der ohnehin im Gebiet herrschende Parkdruck wird
enorm verschärft, da die Straßen der Siedlung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der nahe liegenden Autohäuser als "Betriebsparkplatz" genutzt
werden. Der Versuch des Ortsbeirats, eine
Klärung und Lösung der Situation durch ein Gespräch zwischen der
Ortsvorsteherin und den Geschäftsführern der Autohäuser herbeizuführen, ist
bedauerlicherweise am fehlendem Interesse der Gewerbetreibenden
gescheitert. Bei der Aufstellung der Schilder
handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, die kurzfristig zu
realisieren ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine enorme Erleichterung
bringt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.08.2011, OM 254
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2012, ST 75
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.06.2012, ST 868
Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1