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Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 904 entstanden aus Vorlage: OF 128/1 vom 29.01.2012 Betreff: Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz Vorgang: OM 254/11 OBR 1; ST 75/12 Mit der Stellungnahme vom 13.01.2012, ST 75, teilt der Magistrat mit, dass die vom Ortsbeirat im August 2011 vorgeschlagene Beschilderung nicht umgesetzt werden kann. Begründet wird dies damit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher der im Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (wie dem Autohaus) als Anlieger gelten. Die Antwort ist sachlich nicht richtig. In der sogenannten Erbbausiedlung ist kein Gewerbe ansässig, das Autohaus liegt außerhalb dieses Gebietes und kann durch das Wohngebiet nicht angefahren werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ein Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an die Einfahrt in die Rüsselsheimer Straße vom "Aldi-Gelände"/Frankenallee kommend anbringen und dieses Verbot auch überwachen zu lassen. Begründung: Der ohnehin im Gebiet herrschende Parkdruck wird enorm verschärft, da die Straßen der Siedlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nahe liegenden Autohäuser als "Betriebsparkplatz" genutzt werden. Der Versuch des Ortsbeirats, eine Klärung und Lösung der Situation durch ein Gespräch zwischen der Ortsvorsteherin und den Geschäftsführern der Autohäuser herbeizuführen, ist bedauerlicherweise am fehlendem Interesse der Gewerbetreibenden gescheitert. Bei der Aufstellung der Schilder handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, die kurzfristig zu realisieren ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine enorme Erleichterung bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2011, OM 254 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 75 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 868 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1