"Betriebsparkplatz" Erbbausiedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 75
Betreff: "Betriebsparkplatz" Erbbausiedlung Durch die vorgeschlagene Beschilderung kann das Parken durch Mitarbeiter des Autohauses in diesem Quartier nicht verhindert werden. Allein die Absicht, mit einem dort ansässigen Gewerbebetrieb in Geschäftskontakte zu treten, reicht aus, um als Anlieger zu gelten. Nachdem eine effiziente Kontrolle der gewünschten Beschilderung somit nicht gewährleistet werden kann, sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen.