Die Erbbausiedlung ist kein Betriebsparkplatz
Begründung
Betriebsparkplatz Mit Stellungnahme vom 13.01.2012, ST75, teilt der Magistrat mit, dass die vom OBR mit Anregung vom Juni 2011 vorgeschlagene Beschilderung nicht umgesetzt werden kann. Begründet wird dies damit, dass Mitarbeiterinnen und Besucherinnen von im Gebiet ansässigen Gewerbebetrieben (wie dem Autohaus) als Anlieger gelten. Die Antwort ist sachlich nicht richtig. In der sog. Erbbausiedlung ist kein Gewerbe ansässig; das Autohaus liegt außerhalb dieses Gebietes und kann durch die Fahrt durch das Wohngebiet nicht angefahren werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat erneut aufgefordert, ein Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und ein Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) an die Einfahrt in die Rüsselsheimer Straße vom "Aldi-Gelände"/ Frankenallee kommend anbringen und dieses Verbot auch überwachen zu lassen. Begründung: Der ohnehin im Gebiet herrschende Parkdruck wird enorm verschärft, da die Straßen der Siedlung von Mitarbeiterinnen der nahe liegenden Autohäuser als "Betriebsparkplatz" genutzt werden. Der Versuch des Ortsbeirats, eine Klärung und Lösung der Situation durch ein Gespräch zwischen der Ortsvorsteherin und den Geschäftsführern der Autohäuser herbei zu führen, ist bedauerlicherweise am fehlendem interesse der Gewerbetreibenden gescheitert. Bei der Aufstellung der Schilder handelt es sich um eine relativ kostengünstige Maßnahme, die kurzfristig zu realisieren ist und den Anwohnerinnen und Anwohnern eine enorme Erleichterung bringt.