Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850
Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Generell werden innerhalb öffentlicher Parkanlagen zur Schonung von Fauna und Flora sowie aus wirtschaftlichen Erwägungen seitens des Grünflächenamtes als zuständiges Fachamt für diese Liegenschaften keine Wegebeleuchtungen vorgesehen. Hier stehen die beleuchteten öffentlichen Gehwege an den Parkrändern zur allgemeinen Verfügung. Nur in Bereichen, in denen es keine anderen fußläufigen Verkehrsverbindungen z. B. für den Schulweg gibt, wurden bislang Leuchten an den Parkwegen innerhalb der Grünanlagen angeordnet. Eine Ausleuchtung der benannten Wege erscheint aus den vorgenannten Gründen nicht zwingend notwendig. Der Magistrat sichert aber zu, die desolaten Wegeflächen im Laufe des Jahres zu regulieren.