Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
850
Betreff: Lichtquellen
zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Generell werden innerhalb
öffentlicher Parkanlagen zur Schonung von Fauna und Flora sowie aus
wirtschaftlichen Erwägungen seitens des Grünflächenamtes als zuständiges
Fachamt für diese Liegenschaften keine Wegebeleuchtungen vorgesehen. Hier
stehen die beleuchteten öffentlichen Gehwege an den Parkrändern zur allgemeinen
Verfügung. Nur in Bereichen, in denen es keine anderen fußläufigen
Verkehrsverbindungen z. B. für den Schulweg gibt, wurden bislang Leuchten an
den Parkwegen innerhalb der Grünanlagen angeordnet. Eine Ausleuchtung der benannten Wege erscheint aus
den vorgenannten Gründen nicht zwingend notwendig. Der Magistrat sichert aber
zu, die desolaten Wegeflächen im Laufe des Jahres zu regulieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2011, OM 344
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1349
Antrag vom
25.02.2017, OF
154/11