Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße
Begründung
Lauterbacher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der parkähnlichen Anlage zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5,7,17,23,29 und der Birsteiner Strasse 88, 94,100 Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden, die Gehwege sind uneben. Die sich dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit gegeneinander verschoben oder sind durch u.a. durch Befahren mit Fahrzeugen der Gärtner gebrochen. Die Bewohner finden diese Dunkelheit unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen, des weiteren fühlen sich die Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet, parken die Anwohner oftmals weiter entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen.