Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM
344 entstanden aus Vorlage:
OF 37/11 vom
06.08.2011 Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern
Lauterbacher Straße Der Magistrat wird
aufgefordert, im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern
Lauterbacher Straße 5, 7, 17, 23 und 29 sowie der Birsteiner Straße 88, 94 und
100, Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die
Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte
Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Gehwege sind
uneben. Die dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit
gegeneinander verschoben oder sind unter anderem durch Befahren mit Fahrzeugen
der Gärtner gebrochen. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit
unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen.
Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der
Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem
Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner oftmals weit entfernt von ihren
Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1349
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.05.2012, ST 850
Antrag vom
25.02.2017, OF
154/11
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 87
Aktenzeichen: 67 0