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Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2011, OM 344 entstanden aus Vorlage: OF 37/11 vom 06.08.2011 Betreff: Lichtquellen zwischen den Häusern Lauterbacher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der parkähnlichen Anlage, zwischen den Häusern Lauterbacher Straße 5, 7, 17, 23 und 29 sowie der Birsteiner Straße 88, 94 und 100, Lichtquellen anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern gehören die Fußwege und die Grünfläche der Stadt Frankfurt am Main. Diese Durchgänge und die gesamte Grünfläche sind dunkel, eine Beleuchtung ist nicht vorhanden. Die Gehwege sind uneben. Die dort befindlichen Bodenplatten haben sich im Laufe der Zeit gegeneinander verschoben oder sind unter anderem durch Befahren mit Fahrzeugen der Gärtner gebrochen. Die Bewohnerinnen und Bewohner finden diese Dunkelheit unangenehm. Da die Wege nicht eben sind, sind Stolperfallen nicht zu erkennen. Des Weiteren fühlen sich die Anwohnerinnen und Anwohner nicht sicher in der Dunkelheit. Aufgrund der Parksituation in dem Gebiet parken die Anwohnerinnen und Anwohner oftmals weit entfernt von ihren Wohnungen und müssen durch das unbeleuchtete, parkähnliche Gelände laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 850 Antrag vom 25.02.2017, OF 154/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 87 Aktenzeichen: 67 0

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