Lärmschutz für Kalbach aus dem Erdaushub der A 66 - Riederwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2018, ST 848 Betreff: Lärmschutz für Kalbach aus dem Erdaushub
der A 66 - Riederwald Zwischen Hessen Mobil - Straßen-
und Verkehrsmanagement und der Stadt Frankfurt am Main wurden
Abstimmungsgespräche geführt, die eine Teilerrichtung des Lärmschutzwalls aus
Aushubmaterial von der Baumaßnahme Riederwaldtunnel vorsehen. Der Wall soll so
gebaut werden, dass er lärmschützende Wirkung für Kalbach erzielt und mit dem
Ausbau der BAB 5 erhöht werden kann. Daher wurde vereinbart, dass die für Hessen Mobil
tätige Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage des Vorentwurfes einen Zwischenzustand
für den Lärmschutzwall plant. So wird eine konsistente Planung gewährleistet,
die alle Zwischenzustände - also auch den teilerrichteten Lärmschutzwall -
berücksichtigt.
Der Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen 2016 sieht für die A 5 vom Nordwestkreuz Frankfurt bis zur
Anschlussstelle Friedberg - also auch in dem hier betrachteten Bereich
Kalbach-Riedberg - eine 8-streifige Erweiterung vor. Aufgrund der aktuellen Wachstumsprognosen für die
Region Rhein-Main, werden vor einer Fortführung der Planung die Randbedingungen
überprüft. Die Überprüfung wird durch die Straßenbauverwaltung des Landes,
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgenommen. Das
prognostizierte Bevölkerungswachstum und die damit verbundene Ausweisung
zusätzlicher, teils großflächiger Siedlungsstrukturen insbesondere im
Ballungsraum Rhein-Main werden zu neuen Verkehrsbeziehungen und zu einer
merklich höheren Verkehrsnachfrage führen. Dieser Sachverhalt ist in die Verkehrsprognose für
das Jahr 2030 einzubeziehen. Darüber hinaus sind die Folgen für die
Ausbauplanung der A 5 hinsichtlich Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit zu
beurteilen. Die beschriebenen Aspekte und
Auswirkungen werden in eine Machbarkeitsstudie für einen längeren
Streckenabschnitt der A 5 von der Anschlussstelle Friedberg bis in die Nähe des
Autobahnkreuzes Frankfurt (A 3) Eingang finden, um weitergehende Erkenntnisse
für die weitere Planung zu gewinnen. Die Ergebnisse können gegebenenfalls zu
Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung dienen. Da die Erdwallschüttungen östlich der A 5 im Bereich
Kalbach-Riedberg mit Überschussmassen aus dem Bau des Riederwaldtunnels
erfolgen sollen, besteht neben dem erforderlichen Baurecht für die Erdwälle in
diesem Bereich auch ein zeitlicher Zusammenhang und eine Abhängigkeit mit der
Maßnahme A 66, "Tunnel Riederwald". Für dieses Projekt wird derzeit die Anhörung für das
Planänderungsverfahren "Tunnel" durch das Regierungspräsidium
Darmstadt durchgeführt. Der
Planfeststellungsbeschluss für das Planänderungsverfahren "Tunnel" wird
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 erwartet. Somit ist ein Baubeginn für die eigentliche
Tunnelmaßnahme frühestens im Jahr 2020 möglich. Mit den im Zuge des Aushubs der Baugruben anfallenden
und für die Lärmschutzwälle geeigneten Überschussmassen erfolgt zunächst die
Fertigstellung der im Jahr 2007 planfestgestellten Erdwälle östlich der A 5
zwischen dem Nordwestkreuz und der Urselbachtalbrücke und südlich der B 3 bei
Bad Vilbel. Die im weiteren Bauablauf anfallenden, geeigneten und verwertbaren
Überschussmassen können dann zur Schüttung der Erdwälle an der A 5 im Bereich
Kalbach-Riedberg Verwendung finden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.01.2018, OM 2707
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2019, V
1499