Zeichen gegen die "Unwirtlichkeit der Städte" - Maßnahmen zum Mitscherlichplatz realisieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST
848
Betreff: Zeichen gegen die
"Unwirtlichkeit der Städte" - Maßnahmen zum Mitscherlichplatz
realisieren Grundsätzlich begrüßt der
Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zur Gestaltung des Mitscherlichplatzes.
Der Verkauf des Gebäudes Grüneburgweg 102, zu dem die in Rede stehende
Teilfläche des Mitscherlichplatzes gehört, hat zwischenzeitlich stattgefunden.
Eine grundsätzliche Abstimmung zwischen dem neuen Eigentümer und dem Fachamt
hat ebenfalls stattgefunden, eine Abstimmung mit den planenden Architekten
sowie Gespräche über die vertragliche Gestaltung zwischen Eigentümer und Stadt
stehen an.
Zu 1.-3.: Die in den Punkten 1-3 der Anregung gemachten
Vorschläge des Ortsbeirats zur konkreten Gestaltung des Platzes werden zur
Kenntnis genommen und bei einer Überplanung des Mitscherlichplatzes soweit
möglich berücksichtigt. Zu 4.: Im Rahmen der Veräußerung der Hochhausgrundstücke
Fürstenbergerstraße/Grüneburg-weg wurde im Sommer 2015 das Verfahren zur
Ausübung eines Vorkaufsrechts für Teilflächen in Gang gesetzt. Im Verlauf des
Verfahrens bekundete der Erwerber ausdrücklich die Bereitschaft zu einer
gemeinsamen Gestaltungslösung mit der Stadt Frankfurt am Main. Ein solcher
Lösungsansatz wurde von Seiten des Grünflächenamtes grundsätzlich positiv
beurteilt. Um sowohl die Möglichkeit einer einvernehmlichen Gestaltungsregelung
zu erhalten als auch die Rechtsstellung der Stadt zum Erwerb der Flächen zu
sichern, wurde seitens des Liegenschaftsamtes die Abgabe eines notariellen
Kaufangebotes durch den Erwerber akzeptiert. Mit dem beurkundeten Angebot wurde
zunächst das Vorkaufsrecht abgewendet. Gleichzeitig hat die Stadt Frankfurt am
Main jedoch (im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zu einer gemeinsamen
Gestaltung) bis September 2016 die Möglichkeit das Angebot anzunehmen und das
Eigentum an den Teilflächen zu den festgelegten Konditionen zu erwerben. Es ist
daher zunächst der weitere Verlauf der Abstimmungs- und Einigungsgespräche
abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004
Antrag vom
02.01.2017, OF
187/2