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Zeichen gegen die "Unwirtlichkeit der Städte" - Maßnahmen zum Mitscherlichplatz realisieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 848 Betreff: Zeichen gegen die "Unwirtlichkeit der Städte" - Maßnahmen zum Mitscherlichplatz realisieren Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zur Gestaltung des Mitscherlichplatzes. Der Verkauf des Gebäudes Grüneburgweg 102, zu dem die in Rede stehende Teilfläche des Mitscherlichplatzes gehört, hat zwischenzeitlich stattgefunden. Eine grundsätzliche Abstimmung zwischen dem neuen Eigentümer und dem Fachamt hat ebenfalls stattgefunden, eine Abstimmung mit den planenden Architekten sowie Gespräche über die vertragliche Gestaltung zwischen Eigentümer und Stadt stehen an. Zu 1.-3.: Die in den Punkten 1-3 der Anregung gemachten Vorschläge des Ortsbeirats zur konkreten Gestaltung des Platzes werden zur Kenntnis genommen und bei einer Überplanung des Mitscherlichplatzes soweit möglich berücksichtigt. Zu 4.: Im Rahmen der Veräußerung der Hochhausgrundstücke Fürstenbergerstraße/Grüneburg-weg wurde im Sommer 2015 das Verfahren zur Ausübung eines Vorkaufsrechts für Teilflächen in Gang gesetzt. Im Verlauf des Verfahrens bekundete der Erwerber ausdrücklich die Bereitschaft zu einer gemeinsamen Gestaltungslösung mit der Stadt Frankfurt am Main. Ein solcher Lösungsansatz wurde von Seiten des Grünflächenamtes grundsätzlich positiv beurteilt. Um sowohl die Möglichkeit einer einvernehmlichen Gestaltungsregelung zu erhalten als auch die Rechtsstellung der Stadt zum Erwerb der Flächen zu sichern, wurde seitens des Liegenschaftsamtes die Abgabe eines notariellen Kaufangebotes durch den Erwerber akzeptiert. Mit dem beurkundeten Angebot wurde zunächst das Vorkaufsrecht abgewendet. Gleichzeitig hat die Stadt Frankfurt am Main jedoch (im Falle des Scheiterns der Verhandlungen zu einer gemeinsamen Gestaltung) bis September 2016 die Möglichkeit das Angebot anzunehmen und das Eigentum an den Teilflächen zu den festgelegten Konditionen zu erwerben. Es ist daher zunächst der weitere Verlauf der Abstimmungs- und Einigungsgespräche abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004 Antrag vom 02.01.2017, OF 187/2