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Benennung einer Grünfläche im Westend in "Mitscherlichplatz" II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1290 Betreff: Benennung einer Grünfläche im Westend in "Mitscherlichplatz" II Zu 1. Aus Sicht des Grünflächenamtes erscheint die betroffene Teilfläche des Flurstücks 18/2 zu klein um eine der Aufgabenstellung angemessene Lösung erzielen zu können, zumal der größte Teil der Fläche im Bereich vorhandener Bäume liegt, die keine baulichen Eingriffe vertragen. Da die Fläche gegen die benachbarte private Fläche nicht abgegrenzt ist, liegt der Gedanke nahe, beide Flächen zu einer gestalterischen Einheit zusammenzufassen. Das Grünflächenamt wird daher Kontakt mit dem Eigentümer der Fläche aufnehmen, mit dem Ziel eine gemeinsame Gestaltung der Gesamtfläche zu erreichen. Bei einem positiven Ausgang der Gespräche kann frühestens 2015 mit der Planung begonnen werden. Zunächst wird das Grünflächenamt nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat, dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Eigentümer der benachbarten Fläche das weitere Vorgehen koordinieren. Das Grünflächenamt wird dem Ortsbeirat 2 unaufgefordert über den weiteren Fortgang berichten. Das Kulturamt erwägt das Aufstellen einer Gedenktafel unter dem Vorbehalt, dass die Grünfläche zunächst saniert wird und die Familie Mitscherlich der Aufstellung einer Gedenktafel an diesem Ort zustimmt. Zu 2. Das für Straßenbenennung zuständige Stadtvermessungsamt hat die Benennung des Platzes auf Grundlage des Beschlusses OI 32 des Ortsbeirats 2 vom 13.05.2013 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt a.M. vom 23.07.2013 veröffentlicht. Zuvor erklärten die Angehörigen der Familie Mitscherlich mit Schreiben vom 06.06.2013 ihr Einverständnis zur Benennung der öffentlichen Grünfläche an der Ecke Grüneburgweg und Fürstenbergerstraße im Stadtteil Westend-Nord nach Frau Dr. Margarete Mitscherlich und Herrn Prof. Dr. Alexander Mitscherlich in "Mitscherlichplatz". Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2163 Anregung an den Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004