Benennung einer Grünfläche im Westend in "Mitscherlichplatz" II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST
1290
Betreff: Benennung einer
Grünfläche im Westend in "Mitscherlichplatz" II Zu 1. Aus Sicht des Grünflächenamtes erscheint die
betroffene Teilfläche des Flurstücks 18/2 zu klein um eine der Aufgabenstellung
angemessene Lösung erzielen zu können, zumal der größte Teil der Fläche im
Bereich vorhandener Bäume liegt, die keine baulichen Eingriffe vertragen. Da
die Fläche gegen die benachbarte private Fläche nicht abgegrenzt ist, liegt der
Gedanke nahe, beide Flächen zu einer gestalterischen Einheit zusammenzufassen.
Das Grünflächenamt wird daher Kontakt mit dem Eigentümer der Fläche aufnehmen,
mit dem Ziel eine gemeinsame Gestaltung der Gesamtfläche zu erreichen. Bei einem positiven Ausgang der
Gespräche kann frühestens 2015 mit der Planung begonnen werden. Zunächst wird das Grünflächenamt
nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat, dem Amt für Straßenbau und Erschließung
sowie dem Eigentümer der benachbarten Fläche das weitere Vorgehen
koordinieren. Das
Grünflächenamt wird dem Ortsbeirat 2 unaufgefordert über den weiteren Fortgang
berichten. Das Kulturamt erwägt das Aufstellen
einer Gedenktafel unter dem Vorbehalt, dass die Grünfläche zunächst saniert
wird und die Familie Mitscherlich der Aufstellung einer Gedenktafel an diesem
Ort zustimmt. Zu 2. Das für Straßenbenennung zuständige
Stadtvermessungsamt hat die Benennung des Platzes auf Grundlage des Beschlusses
OI 32 des Ortsbeirats 2 vom 13.05.2013 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt a.M.
vom 23.07.2013 veröffentlicht. Zuvor erklärten die Angehörigen der Familie
Mitscherlich mit Schreiben vom 06.06.2013 ihr Einverständnis zur Benennung der
öffentlichen Grünfläche an der Ecke Grüneburgweg und Fürstenbergerstraße im
Stadtteil Westend-Nord nach Frau Dr. Margarete Mitscherlich und Herrn Prof. Dr.
Alexander Mitscherlich in "Mitscherlichplatz". Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.05.2013, OM 2163
Anregung an den
Magistrat vom 15.02.2016, OM 5004